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DGUV Regel 113-607: Kunststoffindustrie Teil 2: Branche ... / 3.3.12 Betreiben von Folienschäummaschinen

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Die Herstellung geschäumter Folien kann auf horizontalen sowie auf vertikalen Extrudern erfolgen. Bei dem Verfahren werden dem Kunststoff Treibmittel zugesetzt. Dies kann durch Compoundierung mit Additiven oder unter Einsatz von Treibgasen erfolgen. Die eingesetzten, oftmals pulverförmigen Additive bzw. das Treibgas führen zu zusätzlichen Gefährdungen.

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 81 Separater, mit einer raumlufttechnischen Anlage ausgestatteter Raum zum Abwiegen und Dosieren von pulverförmigen Treibmitteln

Rechtliche Grundlagen
  • Gefahrstoffverordnung

Zur Herstellung von geschäumten Folien werden unterschiedliche Technologien eingesetzt. Die gängigsten Methoden sind die Verwendung von Additiven als Treibmittel sowie die Verwendung von Treibgasen. Geschäumte Folien können mit Breitschlitzdüsen als Flachfolien sowie mit Blasfolienextrudern als Blasfolien hergestellt werden.

Verwendung von Additiven als Treibmittel

Bei der Verwendung von Additiven wird dem Basispolymer das Treibmittel in einem Prozess des Compoundierens hinzugefügt. Das fertige Compound wird im Anschluss daran im Extruder verarbeitet und durch einen Wärmeofen geführt, in dem der Schäumprozess stattfindet.

Als Additive werden chemische Treibmittel wie z. B. Azodicarbonamid (auch "Azodiformamid," "Azodicarboxamid", "1,2-Diazenedicarboxamid") eingesetzt. Diese zerfallen bei höheren Temperaturen unter Gasbildung, was zum Aufschäumen des Materials führt.

Gefährdungen

Azodicarbonamid ist ein pulverförmiger Gefahrstoff, der zu folgenden Gefährdungen führen kann:

  • Bei unsachgemäßer Verwendung kommt es zu einer Exposition durch Staubbildung.
  • Beim Schäumprozess entstehen ab 90°C Stickstoff, Kohlenstoffmonoxid, Isocyansäure und deren Polymerisationsprodukte sowie Ammoniak.
  • Brand- u...

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