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DGUV Information 240-380: Handlungsanleitung für die arb ... / 4.1 Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Exposition

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  • Aufbereiten und Verarbeiten von Nickelerzen zu Nickel oder Nickelverbindungen (auch Arbeiten an nachgeschalteten Staubfiltern)
  • Elektrolytische Abscheidung von Nickel unter Verwendung unlöslicher Anoden
  • Herstellen und Verarbeiten von Nickel oder seinen Verbindungen in Pulverform
  • Verwendung von feinverteiltem Nickel als großtechnischer Katalysator in der organischen Chemie (z. B. bei der Fetthärtung)
  • Herstellen nickelhaltiger Akkumulatoren und Magnete und Schleifen
  • MAG-Schweißen mit Massivdraht von Nickel und Nickellegierungen[1]
  • MIG-Schweißen von Nickel und Nickellegierungen[2]
  • Thermisches Spritzen (Flamm-, Lichtbogen-, Plasmaspritzen) von Chrom-Nickelstählen, Nickel und Nickellegierungen[3]
  • Lichtbogenhandschweißen von Nickel und Nickellegierungen[4]
  • Schutzgasschweißen (MIG/MAG) von Chrom-Nickel-Stahl, Nickel und Nickellegierungen in engen Räumen, z. B. kleinen Kellerräumen, Stollen, Rohrleitungen, Schächten, Tanks, Kesseln und Behältern, Kofferdämmen und Doppelbodenzellen in Schiffen ohne örtliche Absaugung in ungenügend belüfteten Bereichen
  • Plasmaschmelz- und Laserstrahlschneiden von Werkstoffen mit einem Massengehalt von 5 % oder mehr Nickel[5]
  • Schleifen und Polieren von Nickel und von Legierungen mit einem Massengehalt von mehr als 5 % Nickel (z. B. Magnete)
  • Abbrucharbeiten an Produktionsanlagen für Nickel oder seine Verbindungen
  • Galvanik, manuell bediente offene, luftbewegte Nickelbäder über 65 °C
  • Gießerei und Stahlfertigung beim Zulegieren von Nickel in Eisenschmelzen
  • Tätigkeiten bei der Zubereitung von nickelhaltigen Spezialstählen
  • Hautkontakt mit Nickeltetracarbonyl.

Nickeltetracarbonyl entsteht beim Herstellen von Nickel nach dem Mondprozess durch Behandeln eines Sulfidgemisches mit Kohlenmonoxid. Mit seinem Auftreten muss aber auch dann gerechnet werden, wenn Ko...

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