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DGUV Information 209-014: Lackieren und Beschichten / 3.5.2 Schutzmaßnahmen

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Das Abdunsten und Trocknen frisch beschichteter Werkstücke muss grundsätzlich in dafür vorgesehenen Bereichen oder Räumen erfolgen, die mit ausreichender natürlicher oder technischer Lüftung ausgerüstet sind.

Tabelle 27

Schutzmaßnahmen beim Trocknen

  Schutzmaßnahmen Zusätzliche Schutzmaßnahmen
Lufttrocknung in Abdunst- oder Lackierbereichen Substitution
Keine  
Technische
  • Technische Lüftung verwenden, wenn der Flammpunkt des Beschichtungsstoffs weniger als 15 °C über der Verarbeitungstemperatur (Trocknungstemperatur) liegt.
  • Absaugung oder Abdichtung von Schächten, Kanälen in Bodennähe (Lösemitteldämpfe sind schwerer als Luft)
Organisatorische
  • Hordenwagen zum Abdunsten oder Trocknen im Bereich der technischen Lüftung richtig positionieren, wenn z. B der Spritzstand auch den Abdunstbereich absaugt (siehe Abbildung 28 und Abbildung 29)
  • Im Abdunstbereich keine Arbeitsplätze einrichten/sich nicht unnötig dort aufhalten.
 
Persönliche
  • Ableitfähige Schutzschuhe benutzen.
  • Bei sehr engen, stark beladenen Abdunsträumen Atemschutz benutzen.
Durchlauf-/Kammertrockner Substitution
Keine  
Technische  
  • Technische Lüftung im Trockner verwenden.
 
Organisatorische  
  • Beschickungsanweisung zur höchstzulässigen Beschickung beachten.
  • Betriebsanleitung und Gerätekennzeichnung (Typenschild) der Herstellfirmen bezüglich der Informationen zu Explosionsgefahren und Anforderungen an den Aufstellungsbereich beachten.
  • Fußboden im Bereich der Öffnungen ableitfähig gestalten.
 
Persönliche
  • Ableitfähige Schutzschuhe benutzen.
 
Kombinierte Lackier-/Trockenkabine Substitution
Keine  
Technische
  • Technische Lüftung im Trockner verwenden.
 
Organisatorische
  • Beschickungsanweisung zur höchstzulässigen Beschickung beachten.
  • Betriebsanleitung und Gerätekennzeichnung (Typenschild) der Herstellfirmen bezüglich der In...

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