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DGUV Information 208-044: Automatische Tore im Fluchtweg

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[Vorspann]

Einleitung

Diese Informationsschrift wurde erstellt, um die Kriterien für die Eignung von kraftbetätigten Toren im Rettungsweg zusammenzustellen. Mitgewirkt haben neben den Vertreterinnen und Vertretern des Sachgebiets Bauliche Einrichtungen und Handel:

  • Institut für Arbeitsschutz der DGUV
  • Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution
  • verschiedene TÜV-Prüfstellen
  • verschiedene Herstellerfirmen (Tore, Antriebe, Steuerungen)

Impressum

Herausgeber:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Tel.: 030 288763800

Fax: 030 288763808

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de
Sachgebiet: "Bauliche Einrichtungen und Handel", Fachbereich "Handel und Logistik" der DGUV.
Layout & Gestaltung: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Medienproduktion
Ausgabe: Dezember 2014
Bezug: Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen › Webcode: p208044

1 Anwendungsbereich

Diese Information enthält die Anforderungen an die Herstellung und Prüfung von kraftbetriebenen Toren in Fluchtwegen und Notausgängen.

Von den Regelungen werden Tore erfasst, deren hauptsächliche Verwendung darin besteht, eine sichere Zufahrt für Waren und Fahrzeuge, begleitet oder geführt von Personen, zu ermöglichen. Dies betrifft ausschließlich kraftbetätigte Tore.

Tore, die nach dieser Information gebaut sind, haben die technischen Voraussetzungen, in Fluchtwegen und als Notausgänge eingesetzt zu werden. Bauordnungsrechtlich ist trotzdem eine "Zustimmung im Einzelfall" erforderlich.

Die Nutzungssicherheit von Toren ist in der europäischen Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) und in den entsprechenden Produktnormen geregelt.

Bezüglich der in dieser Information genannten Normen, anderen Unterlagen und technischen Anforderungen, die sich auf Bauprodukte oder ...

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