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DGUV Information 206-030: Umgang mit psychisch beeinträc ... / 1 Psychische Auffälligkeiten und psychische Störungen

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Problematik und Abgrenzung

Ist das veränderte Verhalten eines Mitarbeitenden nur eine vorübergehende Laune oder ein ernstzunehmendes gesundheitliches Warnsignal? Sind ihre oder seine Aggressionen ein Mangel an Selbstbeherrschung, die Folgen von erlebtem Stress oder eine Begleiterscheinung einer psychischen Störung? Handelt es sich bei der deutlich nachlassenden Leistung um eine Arbeitsverweigerung oder steckt eine Depression dahinter?

Jede Führungskraft, die sich solche oder ähnliche Fragen schon einmal gestellt hat, weiß, wie schwer es ist, darauf eine zufriedenstellende Antwort zu finden.

Der Übergang zwischen psychisch gesundem, psychisch beeinträchtigtem und psychisch krankem Verhalten ist oft fließend. Hinzu kommt: Was manche noch als normal bewerten, ist für andere schon auffällig, so dass die Einschätzung "gesund", "beeinträchtigt" oder "krank" nicht selten auch von der eigenen Sichtweise abhängig ist. Darüber hinaus sind psychische Beeinträchtigungen oder psychische Störungen häufig gesellschaftlich tabuisiert und werden mit persönlicher Schwäche, Unwilligkeit und gänzlicher Arbeitsunfähigkeit gleichgesetzt.

Je besser eine Führungskraft ihrer Aufgabe, ein Team zu leiten, gerecht wird, umso besser kennt sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und umso frühzeitiger kann sie deren Verhaltensveränderungen wahrnehmen und ansprechen. Spätestens handeln muss eine Führungskraft dann, wenn das Verhalten von Beschäftigten so auffällig ist oder wird, dass es den Arbeitsprozess beeinträchtigt und das Teamklima negativ beeinflusst.

Auffälliges Verhalten kann Ausdruck von psychischen Eigenheiten, psychischen Beeinträchtigungen oder psychischen Störungen sein. Führungsverantwortliche müssen unabhängig von dieser Unterscheidung im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht und Organisationsvera...

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