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DGUV Information 205-010: Sicherheit im Feuerwehrdienst ... / A4 Feuerwehr im Straßenverkehr

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Inanspruchnahme von Sonderrechten und Nutzung von Sondersignalen

Der Gesetzgeber räumt der Feuerwehr Sonderrechte im Straßenverkehr ein, damit Einsatzorte ohne verkehrsbedingte Verzögerungen erreicht werden können. Die Inanspruchnahme dieser Sonderrechte führt immer wieder zu Unfällen im Straßenverkehr.

Diese Arbeitshilfe erläutert die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sonderrechten im Straßenverkehr.

Unfallbeispiele:

  • Bei der Alarmfahrt kam es auf der Kreuzung zum Zusammenstoß mit einem PKW. Sondersignale des Feuerwehrfahrzeuges waren eingeschaltet. Durch den seitlichen Aufprall wurden mehrere Personen verletzt.
  • Nach der Alarmierung verlor der Feuerwehrmann auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus auf Grund überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über seinen PKW und prallte gegen eine Hauswand.

Gefährdungen:

Sonderrechte gestatten der Feuerwehr, die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung unter bestimmten Voraussetzungen außer Acht zu lassen. Gefährdungen entstehen insbesondere durch

  • Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit,
  • Nichtbeachten der Vorfahrt anderer Verkehrsteilnehmer,
  • Rechtsüberholen und Überholen auf Verbotsstrecken,
  • Fahren auf der linken Fahrbahnseite und auf Rad- und Gehwegen,
  • Nichtbeachten von Lichtsignalanlagen,
  • Befahren von Einbahnstraßen in falscher Richtung.

Schutzziel:

Feuerwehrangehörige und andere Verkehrsteilnehmer dürfen durch die Inanspruchnahme von Sonderrechten im Straßenverkehr nicht gefährdet werden.

Weitere Informationen:

  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Das Ende zweier Einsatzfahrten …

Sonderrechte (§ 35 StVO)

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sonderrechten

  • Die Feuerwehr muss hoheitliche Aufgaben auf Grund von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erfüllen.

    Beispiel: Die Katze auf dem Baum rechtfertigt nicht die Inanspru...

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