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DGUV Information 205-010: Sicherheit im Feuerwehrdienst ... / A2 Erste Hilfe

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Die Organisation der Ersten Hilfe in der Feuerwehr darf sich nicht allein auf den Feuerwehreinsatz beschränken. Möglich sind auch Unfälle der Feuerwehrangehörigen im Werkstatt- und Übungsdienst, auf Dienstfahrten und auf den Wegen zum und vom Feuerwehrdienst.

Diese Arbeitshilfe fasst die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Organisation der Ersten Hilfe zusammen.

Überprüfung des Erste-Hilfe-Materials auf Vollständigkeit und Ablauf von Verfallsdaten

Unfallbeispiele:

  • Auf dem Weg zum Feuerwehreinsatz war der Feuerwehrmann schwer gestürzt und hatte sich stark blutende Platz- und Schürfwunden zugezogen. Als er am Feuerwehrhaus eintraf, war das Löschfahrzeug bereits ausgerückt. Da im Haus ansonsten kein Erste-Hilfe-Material zur Verfügung stand, musste auf einen PKW-Verbandkasten zurückgegriffen werden.
  • Bei Reinigungsarbeiten im Feuerwehrhaus Spritzer eines Sanitärreinigers in die Augen bekommen.
  • Während des Werkstattdienstes mehrere Finger beim Einschieben der Tragkraftspritze in das Löschfahrzeug gequetscht.

Schutzziel:

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr für Leben und Gesundheit die erforderlichen Einrichtungen, insbesondere Meldeeinrichtungen sowie Erste-Hilfe-Material, Rettungsgeräte und Transportmittel, das erforderliche Personal, insbesondere Ersthelfer und Betriebssanitäter zur Verfügung stehen. Nach einem Unfall muss sofort Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst werden können.

Gefährdungen:

Gefährdungen entstehen nach Unfällen insbesondere, wenn

  • Kommunikations- oder Meldeeinrichtungen fehlen,
  • Erste Hilfe nicht, nicht schnell genug und/oder nicht fachgerecht geleistet werden kann,
  • Einrichtungen und Mittel zur Leistung der Ersten Hilfe nicht verfügbar sind.

Weitere Informationen:

  • UVV "Grun...

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