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DGUV Information 203-084: Umgang mit Wäsche aus Bereiche ... / 5.1 Technische und bauliche Maßnahmen

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1.

Wäsche mit Infektionsgefährdung ist in geeigneten Räumlichkeiten und mit geeigneten Verfahren aufzubereiten.

 

2.

Die Eingabeseite (unreine Seite) und Ausgabeseite (reine Seite) sind vorzugsweise räumlich mit einer baulichen Trennung voneinander zu separieren. Die bauliche Trennung sollte so gestaltet sein, dass kein Luftaustausch zwischen den Bereichen stattfinden kann oder die Luft nur von der reinen in die unreine Seite übergehen kann. Die Eingabeseite ist so zu bemessen, dass das aufzubereitende Gut kurzzeitig gelagert werden kann. Die Räumlichkeiten, in denen die Schmutzwäsche bearbeitet wird, sollten über eine Lüftungsmöglichkeit verfügen. Sofern mit einer Aerosolbildung durch Bearbeitung der Schmutzwäsche zu rechnen ist, ist eine geeignete technische Lüftung vorzusehen. Die Räumlichkeiten dürfen nicht zu anderen Zwecken der offenen Lagerung, des Umkleidens oder als Sozialraum genutzt werden.

 

3.

Die reine und unreine Seite sollten jeweils mit eigenen Zugängen ausgestattet sein. Personendurchgänge zwischen unreiner und reiner Seite sind als Personenschleusen einzurichten. Die Türen der Personenschleusen sollen so gegeneinander verriegelt sein, dass nur jeweils eine Tür geöffnet werden kann. Es ist sicherzustellen, dass in Personenschleusen und an den Zugängen Einrichtungen zur Händedesinfektion, sowie zur Aufbewahrung von Schutzbekleidung vorhanden sind.

Wird Material, z. B. Wäschecontainer, von der unreinen Seite auf die reine Seite befördert, so ist dieses - wenn möglich maschinell - zu desinfizieren.

 

4.

Den Beschäftigten sind leicht erreichbare Handwaschplätze mit fließendem warmem und kaltem Wasser, Spendern für Hautreinigung und -desinfektion, Hautpflegemittel, sowie Handtücher zum einmaligen Gebrauch zur Verfügung zu stellen. Die Handwaschbecken sind mit Ar...

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