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Abfallverzeichnis-Verordnung / [Kapitel 10]

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Abfallschlüssel Abfallbezeichnung
10 Abfälle aus thermischen Prozessen
10 01 Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen (außer 19)
10 01 01 Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 10 01 04 fällt
10 01 02 Filterstäube aus Kohlefeuerung
10 01 03 Filterstäube aus Torffeuerung und Feuerung mit (unbehandeltem) Holz
10 01 04* Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung
10 01 05 Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form
10 01 07 Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in Form von Schlämmen
10 01 09* Schwefelsäure
10 01 13* Filterstäube aus emulgierten, als Brennstoffe verwendeten Kohlenwasserstoffen
10 01 14* Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 15 Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 14 fallen
10 01 16* Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 17 Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 16 fallen
10 01 18* Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 19 Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 05, 10 01 07 und 10 01 18 fallen
10 01 20* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 21 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 20 fallen
10 01 22* wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 23 wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 22 fallen
10 01 24 Sande aus der Wirbelschichtfeueru...

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