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Muster 9.7: Widerspruchs- und Anhörungsverfahren

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Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1683 AnwaltFormulare Mandanteninformationen, Sattler, 3. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)

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_________________________ (Adresse)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,

1. Was ist ein Widerspruchsverfahren?

Nach der bundesgesetzlichen Regelung für den Verwaltungsprozess ist bei Vorgehen gegen einen (belastenden) Verwaltungsakt oder auf Erlass eines (begünstigenden) Verwaltungsaktes zunächst ein Widerspruchsverfahren durchzuführen. Nach fristgerecht erhobenem Widerspruch hat die Behörde die Recht- und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsaktes zu prüfen. Erst wenn dieses Vorverfahren erfolglos beendet ist, ist eine Klage zulässig.

2. Was bedeutet die Gelegenheit zur Anhörung?

Vor Erlass eines belastenden oder ablehnenden Bescheides muss die Behörde den Beteiligten Gelegenheit geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Diese Anhörung ist gesetzlich vorgeschrieben. Meist geschieht sie in der Form, dass dem Bürger ein Entwurf des beabsichtigten Verwaltungsaktes mit der Aufforderung zur Stellungnahme binnen einer bestimmten Frist zugesendet wird. Ist Ihre Anhörung unterblieben, ist der Verwaltungsakt damit fehlerhaft. Die Anhörung kann allerdings bis zum Abschluss der I. Instanz nachgeholt und der Fehler so noch geheilt werden.

3. Besonderheiten im NRW-Landesrecht

In NRW ist seit 2007 das verwaltungsrechtliche Widerspruchsverfahren weitgehend abgeschafft. Jetzt kann und muss ein Betroffener beispielsweise gegen die Versagung einer bau-, gaststätten- oder gewerberechtlichen Genehmigung direkt klagen. Erhalten bleibt das Widerspruchsverfahren in NRW nur noch in Ausnahmefällen, wenn etwa Bundesrecht oder EU-Recht das Vorverfahren vorschreiben; ferner bei der Bewertung von Leistungen im Rahmen berufsbe...

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