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Muster 9.100: Vorsorgeklausel im Gesellschaftsvertrag

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Kurzbeschreibung

Muster aus: zap.0030 Praxis des Handels- und Gesellschaftsrechts, Thomas Wachter-Heribert Heckschen, 6. Aufl. 2024 (Deutscher Anwaltverlag)

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(1) Jeder Gesellschafter ist (zur Vermeidung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens) verpflichtet, eine wirksame Vorsorgevollmacht (in […] Schriftform/notariell beglaubigter Form/notariell beurkundeter Form) zu errichten. Die Vollmacht soll insbesondere auch die Ausübung und Wahrnehmung sämtlicher Gesellschafterrechte sowie jegliche Verfügungen über die Beteiligung an der Gesellschaft umfassen.

(2) Alle Gesellschafter stimmen der Ausübung und Wahrnehmung der Gesellschafterrechte durch einen Bevollmächtigten ausdrücklich zu.

(3) Bevollmächtigte können nur (…) Mitgesellschafter, Angehörige des Gesellschafters (im Sinne von § 15 AO) sowie Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sein. Der Bevollmächtigte muss gesetzlich oder vertraglich in allen Angelegenheiten der Gesellschaft zur Verschwiegenheit verpflichtet sein.

(4) Das Original (oder eine Ausfertigung) der Vollmachturkunde ist bei der Gesellschaft zu hinterlegen.

(5) Kommt ein Gesellschafter dieser Verpflichtung gleichwohl nicht nach, entscheidet die Gesellschafterversammlung mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen über die im Einzelfall geeigneten Sanktionen. Dem betroffenen Gesellschafter steht dabei kein Stimmrecht zu. Die Gesellschafterversammlung soll vor einer Beschlussfassung dem betroffenen Gesellschafter in jedem Fall nochmals die Möglichkeit zu einer Stellungnahme geben.

(6) Die Gesellschafterversammlung hat bei ihrer Entscheidung insbesondere die Art und Schwere der konkreten Pflichtverletzung und die Ursachen für die Pflichtverletzung zu berücksichtigen. Im Einzelfall kann ein Gesellschafter auch aus der Gesellscha...

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