Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Muster 7.4: Außergerichtlicher Vergleich (einvernehmliche Regelung)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Kurzbeschreibung

Muster aus: AnwaltFormulare Versicherungsrecht, van Bühren - Naumann - Hartwig (Hrsg.), 2. Aufl. 2024 (Deutscher Anwaltverlag)

  • Mustervorlage

Mustervorlage

  • Musterdokument öffnen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben die Ausgleichung meiner Kostenrechnung mit der Begründung verweigert, dass der Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung seiner Wandlungsansprüche Erfolg gehabt habe, weil der Verkäufer des Gebrauchtwagens nach Anfechtung wegen arglistiger Täuschung das Fahrzeug zurückgenommen und den gezahlten Kaufpreis erstattet habe.

Ihre Gesellschaft ist verpflichtet, den Versicherungsnehmer von meinen Kosten freizustellen, die dem Grunde und der Höhe nach unstreitig sind. Ein materieller Kostenerstattungsanspruch gegen den Verkäufer besteht nicht; es sind auch meinerseits keine Kostenzugeständnisse gemacht worden. Ich verweise auf die Entscheidung des BGH vom 19.12.2012 (IV ZR 213/11, r+s 2013, 71). Der BGH hat ausgeführt, dass ein gemäß § 5 Abs. 3b ARB erforderliches Kostenzugeständnis dann nicht vorliegt, wenn im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung Kostenaufhebung vereinbart wird und ein materiellrechtlicher Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner nicht bestand.

Ich muss Sie daher bitten, zur Vermeidung einer Deckungsklage meine Kostenrechnung vom _________________________ bis Ende dieses Monats auszugleichen.

Mit freundlichem Gruß

_________________________

Rechtsanwalt

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Datenschutz- und IT-Recht
Datenschutz- und IT-Recht
Bild: Haufe Shop

Ob in Kanzleien, Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung – rechtliche Fragen im digitalen Umfeld sind überall. Wer mit Daten arbeitet, benötigt daher ein solides Verständnis für das Rechtsgebiet. Das Buch bietet einen praxisnahen und zugleich effizienten Einstieg anhand von 36 Beispielfällen.


§ 7 Rechtsschutzversicherung
§ 7 Rechtsschutzversicherung

A. Rechtsschutzversicherung  Rz. 1 Die Rechtsschutzversicherung ist eine Schadenversicherung und unterliegt den für die gesamte Schadenversicherung geltenden Bestimmungen des VVG. Es gibt keinen allgemeinen Rechtsschutz, erst recht keinen ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren