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Muster 6.5: Wertgesicherte Leibrente mit Reallast

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Kurzbeschreibung

Muster aus: NotarFormulare Übergabe landwirtschaftlicher Betriebe, Roemer-Stephany-Vaupel, 2. Aufl.2026 (Deutscher Notarverlag), 2. Aufl. 2026 (Deutscher Anwaltverlag)

  • Muster 6.5: Wertgesicherte Leibrente mit Reallast

Muster 6.5: Wertgesicherte Leibrente mit Reallast

  • Musterdokument öffnen

1. Der Erwerber verpflichtet sich, an den Veräußerer auf dessen Lebensdauer eine Leibrente in Höhe von monatlich 1.500 EUR – in Worten: eintausendfünfhundert EUR – zu zahlen. Die Leibrente ist jeweils monatlich im Voraus bis zum dritten Werktag des Monats zu zahlen, erstmals in dem Monat, der auf die Beurkundung dieses Vertrages folgt.

Etwaige Rentenrückstände, die im Zeitpunkt des Todes der Veräußerer bestehen sollten, sind nicht vererblich; sie werden dem Erwerber bereits jetzt mit Wirkung zum Tod des Veräußerers erlassen. Dies gilt jedoch nicht für Rentenrückstände, die der Rentenberechtigte zu seinen Lebzeiten im Wege der Zwangsvollstreckung geltend gemacht hat.

2. Die Leibrente wird wie folgt wertgesichert:

Sollte sich der vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis 2020 = 100) gegenüber dem Stand des auf die Beurkundung dieses Vertrages folgenden Monats um mehr als fünf Prozent nach oben oder unten verändern, so erhöht oder vermindert sich die Leibrente um den gleichen Prozentsatz, und zwar ab Beginn des Monats, der auf die Indexveränderung folgt, ohne dass es einer Aufforderung seitens der durch die Änderung begünstigten Vertragspartei bedarf. Diese Wertsicherungsklausel gilt jeweils erneut, wenn sich der genannte Verbraucherpreisindex wiederum um mehr als fünf Prozent nach oben oder unten verändert, wobei jeweils vom letzten Änderungsbetrag auszugehen ist.

Eine Anpassung der Leibrente aus anderen Gründen, insbesondere nach § 323a ZPO, wird ausgeschlossen.

3. Der Erwerber unte...

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