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Muster 6.4: Anpassung an Indexveränderungen erst nach vorheriger Geltendmachung

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Kurzbeschreibung

Muster aus: NotarFormulare Übergabe landwirtschaftlicher Betriebe, Roemer-Stephany-Vaupel, 2. Aufl.2026 (Deutscher Notarverlag), 2. Aufl. 2026 (Deutscher Anwaltverlag)

  • Muster 6.4: Anpassung an Indexveränderungen erst nach vorheriger Geltendmachung

Muster 6.4: Anpassung an Indexveränderungen erst nach vorheriger Geltendmachung

  • Musterdokument öffnen

Die vorstehend vereinbarte Leibrente wird wie folgt wertgesichert:

Sollte sich der vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis 2020 = 100) gegenüber dem Stand des auf die Beurkundung dieses Vertrages folgenden Monats um mehr als fünf Prozent nach oben oder unten verändern, so können sowohl der Veräußerer wie auch der Erwerber eine entsprechende Veränderung der monatlichen Leibrente um den gleichen Prozentsatz verlangen, und zwar ab Beginn des Monats, der auf die Indexveränderung folgt. Folgeanpassungen aufgrund dieser Wertsicherungsklausel können jeweils dann verlangt werden, wenn sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland wiederum um mehr als fünf Prozent nach oben oder unten verändert hat. Das Anpassungsverlangen kann immer nur für die Zukunft gestellt werden; es bedarf der Schriftform.

Eine Anpassung der Leibrente aus anderen Gründen, insbesondere nach § 323a ZPO und § 239 FamFG, wird ausgeschlossen.

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