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Muster 56.7: Tagesordnungsergänzung (Einladung noch nicht versandt)

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Kurzbeschreibung

Muster aus: AnwaltFormulare, Heidel/Pauly, 11. Aufl. 2026 (Deutscher Anwaltverlag)

  • Muster 56.7: Tagesordnungsergänzung (Einladung noch nicht versandt)

Muster 56.7: Tagesordnungsergänzung (Einladung noch nicht versandt)

  • Musterdokument öffnen

An das Amtsgericht

Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen

_________________________

Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG

des Wohnungseigentümers _________________________, _________________________-Straße, _________________________

– Kläger –

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________

gegen

Verband "GdWE" _________________________ vertreten durch den Verwalter der Wohnungseigentumsanlage _________________________-Straße, _________________________

– Beklagten –

Namens und in Vollmacht des Klägers wird beantragt, wie folgt zu erkennen:

Der Beklagte wird verpflichtet, auf die Tagesordnung zur nächsten Eigentümerversammlung, spätestens zu der gemäß § 13 Ziff. 4 der Teilungserklärung vorgesehenen Jahresversammlung am _________________________, den Tagesordnungspunkt "Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung eines Glaswintergartens auf dem Balkon der Wohnung Nr. 14" aufzunehmen und diese Tagesordnung form- und fristgerecht mit dem Einladungsschreiben an die Wohnungseigentümer zu verschicken.

Begründung:

Der Kläger ist Mitglied der beklagten GdWE _________________________, die von der Fa. _________________________ verwaltet wird. Der Kläger benötigt zu dem von ihm begehrten und im Antrag genannten Bauvorhaben die Zustimmung der Miteigentümer in Beschlussform. Die Anlage besteht jedoch aus 24 Einheiten und ist zum Großteil vermietet. Die meisten Miteigentümer wohnen auswärts – auf die aktuelle Eigentümerliste gemäß

Anlage K 1

wird insoweit Bezug genommen – und erscheinen nur einmal im Jahr zur Eigentümerversammlung, die nach § 13 Ziff. 4 der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung,

Anlage K 2,

in der e...

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