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Muster 16.8: Antrag auf Vollstreckungsaufschub nach § 765a Abs. 2 ZPO

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Kurzbeschreibung

Muster aus: AnwaltFormulare Verkehrsrecht, Jens Tietgens, Michael Nugel, 9. Aufl. 2024 (Deutscher Anwaltverlag)

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An den

(Ober-)Gerichtsvollzieher _________________________

_________________________ in _________________________

Antrag auf Vollstreckungsaufschub nach § 765a Abs. 2 ZPO

In der Zwangsvollstreckungssache[581]

des _________________________

– Gläubiger –

Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________

gegen

den _________________________

– Schuldner Antragsteller –

Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________

Az: _________________________

beantrage ich im Namen und in Vollmacht des Schuldners,

  die für den _________________________ angekündigte Zwangsvollstreckung aus _________________________[582] zum Zwecke der Herausgabe von _________________________ um eine Woche gemäß § 765a ZPO aufzuschieben.

Begründung:

In der vorbezeichneten Zwangsvollstreckungssache ist die Vollstreckung in Form der Räumungsvollstreckung für den _________________________ angekündigt. Diese Vollstreckung stellt für den Schuldner eine mit den guten Sitten nicht zu vereinbarende besondere Härte im Sinne von § 765a Abs. 1 ZPO dar. Der Schuldner hat deshalb mit gleicher Post um Vollstreckungsschutz beim Amtsgericht – Vollstreckungsgericht in _________________________ nachgesucht. Vor dem angesetzten Räumungstermin ist wegen der Kürze der Frist jedoch weder mit einer Entscheidung über den Antrag selbst noch über den Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung zu rechnen, sodass die Räumung zunächst um eine Woche nach § 765a Abs. 2 ZPO aufzuschieben ist, damit dem Vollstreckungsgericht die Möglichkeit gegeben wird, über die diesseitigen Anträge zu entscheiden, und insoweit auch effektiver Rechtsschutz gewährt wird.

Zur Glaubhaftmachung des...

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