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Muster 15.2: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architektenleistungen

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Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1723 AnwaltFormulare Bau- und Architektenrecht, Siebert/Eichberger, 4. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)

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§ 1 Aufgaben des Architekten

1.1

Die vom AN auszuführenden Leistungen werden nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Der AN hat seine Leistungen so zu erbringen, dass die vertraglichen Vorgaben des AG erfüllt werden. Dem AN muss bewusst sein, dass die formulierten Leistungsverpflichtungen zum einen nur vorläufig, zum anderen nicht vollständig sind. Der AN schuldet ggf. auch weitere, nicht beschriebene Leistungen, die erforderlich sind, um die Vorgaben des AG zu erfüllen und die vereinbarten Ziele zu erreichen.

1.2

Es ist Aufgabe des AN, den AG umfassend darüber zu beraten, welche ggf. auch zusätzlichen Leistungen durch ihn oder Dritte (z.B. Sonderfachleute) zu erbringen sind, um die Vorgaben des AG bestmöglich umzusetzen. Dabei ist stets die Wirtschaftlichkeit im Auge zu behalten.

1.3

Im Falle der Beauftragung mit zusätzlichen Leistungen ist der AN verpflichtet, diese auszuführen, sofern es sich um Leistungen handelt, die in sein Berufsbild fallen und ihm zumutbar sind.

1.4

Die Leistungen des AN müssen dem allgemeinen Stand der einschlägigen Wissenschaft, den allgemein anerkannten Regeln der Technik, dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entsprechen sowie den örtlichen und betrieblichen Verhältnissen Rechnung tragen.

1.5

Der AN hat seinen Leistungen auch die über die vertraglichen Festlegungen hinausgehenden mündlichen und schriftlichen Anordnungen des AG zugrunde zu legen. Hält der AN Anordnungen des AG für unberechtigt oder unzweckmäßig, so hat er seine Bedenken schriftlich geltend zu machen, die Anordnungen jedoch auf Verlangen auszuführen, wenn nicht gesetzliche oder behö...

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