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Muster 12.2: Verpflichtung zur Vertraulichkeit für Mitarbeiter

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Kurzbeschreibung

Muster aus: AnwaltFormulare, Heidel/Pauly, 11. Aufl. 2026 (Deutscher Anwaltverlag)

  • Muster 12.2: Verpflichtung zur Vertraulichkeit für Mitarbeiter

Muster 12.2: Verpflichtung zur Vertraulichkeit für Mitarbeiter

  • Musterdokument öffnen

Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes

Sehr geehrte/r Frau/Herr _________________________,

da Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit voraussichtlich mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen, sind Sie zur Beachtung des Datenschutzes, insbesondere zur Wahrung der Vertraulichkeit bei Verarbeitung personenbezogener Daten verpflichtet.

Ihre Verpflichtung besteht umfassend. Sie dürfen personenbezogene Daten ausschließlich nach Weisung verarbeiten. Weisungen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten können konkret (also zu einzelnen Vorgängen durch Ihre Vorgesetzten) oder abstrakt (z.B. durch unsere Datenschutzrichtlinie und Organisationsanweisung(en) zum Datenschutz) erteilt werden. Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag eines Dritten (Auftraggebers) verarbeiten, können auch Weisungen des Auftraggebers, insbesondere aufgrund der Verträge zur Auftragsverarbeitung, zu befolgen sein. Zudem dürfen Sie anderen Personen die ihnen zugänglichen Daten nicht unbefugt mitteilen oder zugänglich machen.

Ihre Verpflichtung besteht ohne zeitliche Begrenzung und auch nach Beendigung Ihrer Tätigkeit fort.

Unter Geltung der DSGVO können Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen nach § 42 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie nach anderen Strafvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. Datenschutzverstöße können zugleich eine Verletzung arbeits- oder dienstrechtlicher Pflichten bedeuten und entsprechende Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung haben.

Datenschutzverstöße sind ebenfalls mit möglicherweise sehr hohen Bußgeldern – im Einzelfall bis zu 20 Mio. EUR (und mehr)...

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