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Modernisierung, Zurückweisung einer Mietminderung währen ... / Mustervorlage

Georg Hopfensperger
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Vermieter

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Durch Boten

Frau / Herr / Eheleute

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Zustellungsvermerk

Ich, [Vorname, Name], habe das Original in den Briefkasten von ________ am ________ um ________ Uhr geworfen. [Unterschrift]
  [Ort/Datum]

Mietverhältnis ________________

Energetische Modernisierung, hier: Ihre Ankündigung der Mietminderung

Sehr geehrte/r _____________,

wie Sie wissen, haben zwischenzeitlich die baulichen Maßnahmen zur Durchführung der mit Schreiben vom _____________ angekündigten energetischen Modernisierung begonnen.

Unmittelbar nach Beginn der Arbeiten teilten Sie mir mit, dass Sie die Miete unter dem Vorbehalt der Rückforderung bezahlen werden und die aus Ihrer Sicht aufgrund der baulichen Maßnahmen eintretenden Mietminderungen von den nächsten Mieten abziehen werden.

Laut Auskunft des Mietervereins seien Sie berechtigt, die Miete um mindestens 30 % monatlich zu kürzen.

Diese Auffassung ist nicht zutreffend. Gemäß § 536 Abs. 1a BGB sind Mietminderungen für die Dauer von drei Monaten ausgeschlossen, soweit die Tauglichkeit der Mietsache dadurch gemindert wird, dass eine energetische Modernisierung nach § 555b Nr. 1 BGB erfolgt. Ich hatte Ihnen bereits in der Modernisierungsankündigung vom _____________ mitgeteilt, dass eine Maßnahme durchgeführt wird, durch die in Bezug auf die Mietsache nachhaltig Endenergie eingespart wird.

Sie sind daher gemäß § 536 Abs. 1a BGB bereits dem Grunde nach nicht berechtigt, die Miete zu mindern. Die von Ihnen angenommene Quote von 30 % wäre selbst bei einer Berechtigung zur Mietminderung vollkommen überzogen. Die Quote muss vorliegend aber schon deshalb nicht berücksichtigt werden, da ein Minderungsausschluss nach § 536 Abs. 1a BGB besteht.

Ich fordere Sie daher...

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