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LkSG: Checkliste zur Erstellung einer Grundsatzerklärung / Checkliste

Prof. Dr. Wanja Wellbrock
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Zur Sicherstellung einer dem LkSG entsprechenden Vorgehensweise sind bei der Erstellung der Grundsatzerklärung folgende Punkte zu beachten:

  1. Festlegung klarer Verantwortlichkeiten zur Erstellung und Umsetzung der Grundsatzerklärung im Unternehmen
  2. Vorbereitung und Analyse bereits bestehender Dokumente und Instrumente als Ausgangspunkt für die Erstellung der Grundsatzerklärung
  3. Bekenntnis abgeben und Referenzinstrumente nennen
  4. Klare Benennung relevanter Menschenrechtsthemen und betroffener Personengruppen sowie Festlegung der Erwartungshaltung gegenüber Beschäftigten und Zulieferern
  5. Verfahren und Verantwortlichkeiten zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten im Unternehmen benennen
  6. Schulungsprogramm zu den definierten Verfahren darstellen
  7. Grundsatzerklärung verabschieden und kommunizieren
  8. Kontinuierliche Weiterentwicklung der Grundsatzerklärung sicherstellen
  9. Verankerung der Grundsatzerklärung in der Unternehmenskultur

Schritt-für-Schritt zur Grundsatzerklärung im Einzelnen

[1]

Festlegung klarer Verantwortlichkeiten zur Erstellung und Umsetzung der Grundsatzerklärung im Unternehmen

  • Benennung einer zuständigen Person, die für die Entwicklung und Integration der Grundsatzerklärung in die Unternehmensstrategie verantwortlich ist. Auch wenn die offizielle Verabschiedung der Grundsatzerklärung durch Unterschrift der obersten Führungsebene des Unternehmens erfolgt, obliegt die inhaltliche Gestaltung des Dokuments konkreten Fachabteilungen, die hierfür verantwortlich sind.
  • Für eine erfolgreiche Implementierung der Grundsatzerklärung sollte zudem ein interdisziplinäres Team eingerichtet werden, das die Integration der Grundsatzerklärung in die täglichen Unternehmensaktivitäten überwacht. Dieses Team sollte Vertreter aus den Bereichen Nachhaltigkeit/Umweltmanagement, Pers...

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