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Ladebrücken und fahrbare Rampen, Schutzmaßnahmen

Dipl.-Ing. Dirk Rittershaus
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Kurzbeschreibung

Kontrolle, ob die technischen und organisatorischen Sicherheitsbestimmungen beim Gebrauch von Ladebrücken und beweglichen Rampen eingehalten werden (DGUV-R 108-006).

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Checkliste

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  Check   Bemerkungen
1)

Grundsatz:

Ladebrücken sind ortsfeste und ortsveränderliche Einrichtungen zum Ausgleich von Höhenunterschieden und zur Überbrückung von Abständen zwischen Laderampen oder vergleichbaren Ladeplätzen und Ladeflächen von Fahrzeugen. Ladebrücken können handbetätigt oder kraftbetrieben sein.

Fahrbare Rampen sind ortsveränderliche Einrichtungen, die das Auf- und Abfahren von Flurförderzeugen und anderen Fahrzeugen zu Ladeflächen von Fahrzeugen vom Boden aus ermöglichen.

Ladebrücken und fahrbare Rampen müssen sicher beschaffen sein und sicher betrieben werden.
   
2) Ist mindestens folgende Kennzeichnung vorhanden?    
 
  • Hersteller oder Lieferer,
[ ]  
 
  • Baujahr,
[ ]  
 
  • Typ,
[ ]  
 
  • Tragfähigkeit.
[ ]  
3) Ist eine Betriebsanleitung in Text oder Bildzeichen angebracht? [ ]  
  Achtung: Hier muss auch die Angabe der Tragfähigkeit enthalten sein.    
4) Beträgt die nutzbare Breite mind. 1,25 m? [ ]  
  Hinweis: Im Ausnahmefall verringerbar auf 1 m.    
5) Wenn handbetätigte Transportmittel mit einer Spurweite von mehr als 0,75 m verwendet werden: Entspricht die nutzbare Breite mindestens der Spurweite des Transportmittels plus einem Sicherheitszuschlag von 0,5 m? [ ]  
  Beispiel: Spurweite 1 m + Sicherheitszuschlag 0,5 m → Breite muss mind. 1,5 m betragen.    
6) Wenn kraftbetriebene Transportmittel mit einer Spurweite von mehr als 0,55 m verwendet werden: Entspricht die nutzbare Breite mindestens der Spurweite des Transportmittels plus einem Sicherheitszuschlag von 0,7 m? [ ]  
  Beispiel: Spurweite 1 m + Sicherheitszuschlag 0,7 m → Breite muss mind. 1,7 m betragen.   ...

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