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Keine Ersatzerbschaftsteuerpflicht bei ausländischer Stiftung trotz Geschäftsleitung im Inland

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Kurzbeschreibung

Dieses Musterschreiben bietet Unterstützung bei der Einlegung eines Einspruchs beim Finanzamt.

  • Einspruchsmuster

Vorbemerkung

Der Inhalt des folgenden Musterschreibens dient als Orientierungshilfe für die Einlegung eines Einspruchs beim Finanzamt. Die Formulierung ist für den Einzelfall anzupassen.

Vorinstanz: Niedersächsisches FG, Urteil v. 29.6.2022, 3 K 87/21

Verfahren beim BFH: II R 30/22

Achtung

Das Verfahren ist erledigt, vgl. BFH, Urteil v. 4.6.2025, II R 30/22 (veröffentlicht am 30.10.2025).

Hinweis

Das Niedersächsische FG kommt hingegen zu dem Ergebnis, dass die Rechtsfähigkeit der Stiftung nach schweizerischen Recht zu würdigen und im Streitfall zu bejahen ist (Niedersächsisches FG, Urteil v. 29.6.2022, 3 K 87/21). Da sich die Geschäftsleitung der Stiftung im Inland befindet, bejaht das FG damit auch die Steuerpflicht und sieht die Festsetzung von Ersatzerbschaftsteuer für rechtens an.

Einspruchsmuster

  • Musterdokument öffnen

Vor- und Nachname des/der Steuerzahler/s

sowie Adresse des/der Steuerzahler/s
 
   

An das

Finanzamt ...

Straße, Nr. ggf. Postfach

Postleitzahl, Ort
 
  Ort, Datum
   
Steuernummer:  

Bescheid über Ersatzerbschaftsteuer vom ..........

Keine Ersatzerbschaftsteuerpflicht bei ausländischer Stiftung trotz Geschäftsleitung im Inland
   
Einspruch  

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Einspruch gegen den o. g. Bescheid vom …………… ein.

Begründung:

Die Steuerpflichtige ist eine in der Schweiz gegründete Stiftung. Es handelt sich dabei um eine Familienstiftung nach dem schweizerischen Zivilrecht, deren Zweck die Bestreitung von Kosten für Erziehung, Ausstattung, Unterstützung oder ähnlicher Bedürfnisse der Abkömmlinge der Stifterin ist. Sitz der Stiftung ist in der Schweiz. Vertreten wird die Stiftung durch Mitglieder des Stiftungsrats, die allesamt seit Gründung der Stiftung in Deuts...

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