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Beschäftigungsverbot nach Urlaubsfestlegung

Haufe Redaktion
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Leitsatz

Leitsätze (amtlich)

1. Ein tätigkeitsbezogenes generelles Beschäftigungsverbot nach § 4 MuSchG verhindert den zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs nach § 362 Abs. 1 BGB erforderlichen Leistungserfolg auch dann, wenn der Urlaubszeitraum bereits vor Eintritt des Beschäftigungsverbots festgelegt war und der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin keine zumutbare Ersatztätigkeit zugewiesen hat.

2. § 17 Satz 2 MuSchG regelt die Unvereinbarkeit von Urlaub und einer (vollständigen) Arbeitsbefreiung infolge mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote mit der Folge, dass das Risiko der Leistungsstörung durch ein in den festgelegten Urlaubszeitraum fallendes Beschäftigungsverbot dem Arbeitgeber zugewiesen wird.

Sachverhalt

Die Klägerin war seit dem 1.7.2008 bei der Beklagten als sog. Operatorin im Blutspendebereich tätig. Zu ihrem Aufgabenbereich zählte die Entnahme von menschlichem Blut und Blutbestandteilen von Spendern. Anfang des Jahres 2013 beantragte die Klägerin Urlaub für den 11. und 12.7.2013, vom 19. bis zum 30.8.2013 und vom 21. bis zum 25.10.2013, welcher ihr auch genehmigt wurde.

Am 2.6.2013 informierte die Klägerin die Beklagte unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über ihre Schwangerschaft. Daraufhin sprach die Beklagte gegenüber der Klägerin mit Schreiben vom 5.6.2013 ein Beschäftigungsverbot auf Grundlage von § 4 der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz i.V.m. § 4 Mutterschutzgesetz unter Anrechnung des beantragten und genehmigten Urlaubs aus.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses begehrte die Klägerin von der Beklagten die Abgeltung der 17 Urlaubstage aus dem Jahr 2013. Sie hat die Auffassung vertreten, die Gewährung von Urlaub während des Beschäftigungsverbots verstoße gegen § 17 Satz 2 MuSchG.

Entscheidung

Die Klage hatte Erfolg.

Das Geric...

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Entscheidungsstichwort (Thema) Beschäftigungsverbot gemäß § 4 MuSchG nach Urlaubsfestlegung. Erfüllung des Urlaubsanspruchs. nachträgliche Unmöglichkeit. Risiko der Leistungsstörung. Beschäftigungsverbot nach Urlaubsfestlegung Leitsatz ...

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