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Zur Frage des wirtschaftlichen Eigentums an Gebäude auf Ehegatten-Grundstück

Prof. Dr. Franz Dötsch
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Leitsatz

1. Zur Frage, ob Aufwendungen für die Errichtung eines betrieblich genutzten Gebäudes auf einem zivilrechtlich im (Mit-)Eigentum des Nichtunternehmer-Ehegatten stehenden Grundstück auch bei Ehegatten, die im gesetzlichen Güterstand leben, zur Annahme von wirtschaftlichem Eigentum des Unternehmer-Ehegatten führen.

2. Bei einer selbst genutzten Wohnung im eigenen Haus sind die Voraussetzungen für die weitere Anwendung der Nutzungswertbesteuerung im Rahmen der sog. großen Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG insoweit nicht mehr gegeben, als ein Ehegatte nach dem 31.12.1986 den Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten hinzuerwirbt und danach nicht mehr beide Ehegatten gemeinsam die tatsächliche Sachherrschaft an der Wohnung ausüben (Anschluss an BFH, Urteil vom 17.12.2002, IX R 11/99, BFH/NV 2003, 748).

 

Normenkette

§ 4 Abs. 1 EStG , § 21 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 EStG , § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG

 

Sachverhalt

Der Kläger und seine Ehefrau (E) waren zu je 1/2 Miteigentümer des Grundstücks X. Auf diesem Grundstück errichtete der Kläger 1981 auf seine Kosten ein Gebäude, das er in der Folgezeit zu 1/3 gewerblich nutzte. Im Übrigen war das Gebäude teils fremdvermietet, teils diente es eigenen Wohnzwecken der Ehegatten. Für die selbst genutzte Wohnung führten die Eheleute die Nutzungswertbesteuerung auch über das Jahr 1986 hinaus fort.

Den betrieblich genutzten Teil des Gebäudes aktivierte der Kläger in seinen Bilanzen bis zum 31.12.1989 auch insoweit, als er auf die Gebäudehälfte der E entfiel, und nahm darauf Sonderabschreibungen vor. Den für die Gebäudehälfte der E gebildeten Bilanzposten buchte der Kläger zum 31.12.1990 mit der Begründung erfolgsneutral aus, nach der neueren Rechtsprechung des BFH seien bei Ehegatten-Grundstücken keine Nutzungsrechte zu bilanzieren...

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      Entscheidungsstichwort (Thema) Wirtschaftliches Eigentum; Errichtung eines betrieblichen Gebäudes auf einem im (Mit-)Eigentum des Nichtunternehmer-Ehegatten stehenden Grundstücks; Nutzungswertbesteuerung im Rahmen der Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 ...

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