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Verspätungszuschlag trotz Erkrankung?

Ass. jur. Viola C. Didier
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Leitsatz

Trägt der Steuerpflichtige ohne zeitliche Eingrenzung vor, an der rechtzeitigen Abgabe der Einkommensteuererklärung durch Krankheit gehindert gewesen zu sein und dass er erst andere Fristsachen erledigen müsse, so steht dies der Festsetzung eines Verspätungszuschlags nicht entgegen.

 

Sachverhalt

Ein selbstständiger Rechtsanwalt bezweifelte die Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags zur Einkommensteuer. Er hatte auch nach Ablauf der für steuerlich beratene Steuerpflichtige verlängerten Abgabefrist zunächst keine Einkommensteuererklärung eingereicht und wurde deshalb vom Finanzamt unter Fristsetzung an die Abgabe erinnert. Innerhalb dieser Nachfrist teilte er dem Finanzamt mit, dass er aufgrund einer Gürtelrose im Gesicht über mehrere Wochen nicht habe arbeiten können. Wegen eines stark erhöhten Arbeitsaufwands habe er anschließend seine anwaltlichen Fristen im Büro aufarbeiten müssen. Der Anwalt bat um eine weitere Fristverlängerung für die Abgabe der Einkommensteuerklärung.

Angaben zum Beginn und der Dauer der Erkrankung enthielt der Schriftsatz nicht.

Das Finanzamt lehnte den Antrag ab und wies dabei darauf hin, dass die Fristverlängerung nicht ausreichend begründet und nachgewiesen worden sei. Die Einkommensteuererklärung ging trotzdem verspätet ein, woraufhin das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzte.

 

Entscheidung

Gemäß § 152 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO kann die Finanzbehörde gegen denjenigen, der seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht fristgerecht nachkommt, einen Verspätungszuschlag festsetzen, es sei denn, die Versäumnis erscheint entschuldbar. Der bloße Hinweis auf die Erkrankung des Klägers ohne deren nähere zeitliche Eingrenzung genügt in einem solchen Fall aber nicht. Denn für das Finanzamt ist hierdurch nicht ers...

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      Entscheidungsstichwort (Thema) Festsetzung eines Verspätungszuschlags trotz Vorbringens einer Erkrankung  Leitsatz (redaktionell) Trägt der Steuerpflichtige ohne zeitliche Eingrenzung vor, an der rechtzeitigen Abgabe der Einkommensteuererklärung durch ...

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