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Unzulässige Rückwirkung bei der Besteuerung von Null-Kupon-Wandelschuld­verschreibungen nach der Marktrendite

Prof. Dr. Franceska Werth
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Leitsatz

1. Null-Kupon-Wandelschuldverschreibungen haben zwar grundsätzlich eine Emissionsrendite (Anschluss an BFH, Urteil vom 20.11.2006, VIII R 43/05, BFHE 216, 97, BStBl II 2007, 560), nicht aber dann, wenn diese ungeachtet einer geringfügigen Mindestverzinsung mit dem Versprechen einer höheren – wegen Anknüpfung an die Wertentwicklung bestimmter Aktien nicht genau bezifferbaren – Verzinsung verbunden ist und damit die Gesamtverzinsung der Schuldverschreibungen überwiegend von der im Zeitpunkt der jeweiligen Emission nicht kalkulierbaren Aktienkursentwicklung abhängt (Anschluss an BFH, Urteil vom 26.6.2012, VIII R 40/10, BFH/NV 2013, 346).

2. Eine solche Abhängigkeit von einer nicht kalkulierbaren Wertentwicklung im Zeitpunkt der Emission liegt vor, wenn die Null-Kupon-Wandelschuldverschreibungen nach den Emissionsbedingungen im Zeitpunkt der Fälligkeit nur "nach Wahl des Unternehmens", also nicht nach autonomer Entscheidung des Inhabers, lediglich in nicht wandelbare verzinsliche und erst zu einem späteren Zeitpunkt fällige Anleihen eingetauscht werden können.

3. Der Ansatz der Marktrendite nach Maßgabe der im Streitjahr 1997 gemäß § 52 Abs. 37b EStG i.d.F. des StÄndG 2001 rückwirkend in Kraft gesetzten Neuregelung des § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG kommt im Rahmen einer auf § 173 Abs. 1 AO beruhenden Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide nicht in Betracht.

 

Normenkette

§ 20 Abs. 1 Nr. 7, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, § 52 Abs. 37b EStG, § 173 Abs. 1 AO

 

Sachverhalt

Die Kläger veräußerten am 18.9.1997 Null-Kupon-Wandelschuldverschreibungen zum Kurswert von 68 %, die sie am 23.9.1996 zum Kurswert von 60,025 % erworben hatten. Den hierbei erzielten Veräußerungsgewinn in Höhe von 18.436 DM gaben sie nicht in der Einkommensteuererklärung für das...

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