Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Umsatzsteuersatz bei Imbiss im Einkaufszentrum

Dipl.-Finw. (FH) Helmut Lehr
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz

Die Abgabe von essfertig zubereiteten Speisen und Getränken durch einen Imbiss-Betrieb kann nur dann ermäßigt besteuert werden, wenn die Speisen-Mitnahmen (Außer-Haus-Verkauf) anhand äußerer Kriterien eindeutig feststellbar sind. Fehlt es an solchen Kriterien, bestehen gegen eine Schätzung der Umsätze zum Regelsteuersatz i. H. v. 90 % des Gesamt-Speisenumsatzes keine Bedenken.

 

Sachverhalt

Nach dem Bericht der Umsatzsteuersonderprüfung betreibt die Klägerin einen Imbiss in einem an ein Einkaufszentrum angebauten Kuppelbau, der u.a. 21 verschiedene Gastronomie-Anbieter beherbergt und Platz für etwa 1.200 Gäste vorsieht. Die Verkäufe von Speisen und Getränken der Klägerin wurden zwar durch Registrierkassen erfasst, es wurde aber offenbar nicht danach unterschieden, ob die Verkäufe zum Verzehr an Ort und Stelle erfolgten oder für "Außer-Haus". Jeweils zum Monatsende erfolgte die Umbuchung des gesondert ermittelten Getränkeanteils, der verbleibende Umsatz wurde nach geschätzten Werten zunächst zu 30 % auf das Konto "Erlöse 7 % USt" und zu 70 % auf das Konto "Erlöse 16 % USt" umgebucht. Nach Ansicht des Finanzamts handelt es sich bei dem Imbiss um ein typisches Selbstbedienungsrestaurant, dessen Kunden - und das sei bei verschiedenen Ortsbesichtigungen festgestellt worden - nur in sehr geringem Umfang die erworbenen Speisen mitnehmen würden. Vor diesem Hintergrund schätzte das Finanzamt den Getränkeanteil wie gebucht, es erhöhte jedoch die Umsätze zum Regelsteuersatz auf 90 %.

 

Entscheidung

Die Klage hatte keinen Erfolg. Nach Ansicht des Finanzgerichts ist die Annahme von Außer-Haus-Verkäufen u.a. nur dann gerechtfertigt, wenn Speisen, die nur in warmem oder heißem Zustand als essfertig angesehen werden (insbesondere Pommes), aufgrund der Art der Verpackung in diesem Zu...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Das Standardwerk zur Bilanzierung: Bilanztraining
    Bilanztraining
    Bild: Haufe Shop

    Hier eignen Sie sich umfassende Kenntnisse an, die Sie zum Erstellen und Verstehen eines Abschlusses brauchen. Außerdem zeigt das Buch die  Grundlagen der Lageberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung auf.


    FG Düsseldorf 13 K 2530/01 U
    FG Düsseldorf 13 K 2530/01 U

      Entscheidungsstichwort (Thema) Umsatzsteuerrechtliche Einordnung der Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle als sonstige Leistung  Leitsatz (redaktionell) Bei der Abgabe von essfertig zubereiteten Speisen und Getränken ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren