Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Sonderbetriebseinnahmen eines Kommanditisten

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz

Erhält ein Kommanditist Vergütungen für seine Tätigkeit in der GmbH & Co. KG oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern an die Gesellschaft, sind diese Aufwendungen bei der Gesellschaft zwar → Betriebsausgaben , doch beim Gesellschafter auch als Vorabgewinn bzw. Sonderbetriebseinnahmen wieder hinzuzurechnen. Durch diese in § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG niedergelegte Regelung sind derartige Vergütungen steuerlich nicht gewinnmindernd. Der Gesellschafter wird dadurch in der Besteuerung einem Einzelunternehmer gleichgestellt. Entsprechend dieser Grundregel und der ständigen Rechtsprechung des BFH, zuletzt im Urteil v. 16. 12. 1992, BStBl 1993 II S. 792, ist es allgemein anerkannt, dass die Tätigkeitsvergütung , die ein Kommanditist für die Geschäftsführung für eine GmbH & Co. KG erhält, den steuerlichen Gewinn nicht mindert. Dabei ist es unerheblich, ob die Vergütung von der Komplementär-GmbH oder von der GmbH & Co. KG selbst entrichtet wird.

Im Urteilsfall bestand die Besonderheit, dass zur Geschäftsführung eine Schwester-GmbH der GmbH & Co. KG dazwischengeschaltet war. S war alleiniger Kommanditist und auch Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Komplementär-GmbH wie auch der Schwester-GmbH.

Nach Auffassung der Richter des BFH ist es nicht gerechtfertigt, bei der Feststellung der Einkünfte die Tätigkeitsvergütung anders zu beurteilen. Die Einschaltung der Schwester-GmbH ist unbeachtlich, da S auf beide Gesellschaften beherrschenden Einfluss nehmen konnte. Er konnte somit frei entscheiden, ob er seine Verpflichtung zur Geschäftsführung als Organ der Komplementär-GmbH erbringt oder sich dazu der zweiten GmbH bedient. Letztlich hat er in eigener Person die geschuldete Leistung erbracht und ihm ist der wirtschaftliche Erfolg zugute gekommen (→ Kommanditgesellschaft ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Alles zu Bilanzierung und Bewertung: Jahresabschluss
    Jahresabschluss
    Bild: Haufe Shop

    Mit diesem Buch haben Sie alle erforderlichen Informationen an der Hand, um den Jahresabschluss in allen Einzelteilen korrekt zu erstellen. Mit Tipps sowie Gestaltungsmöglichkeiten bei konkreten Bilanzierungsfragen, Anwendungshinweisen sowie fast 200 Beispielen und Grafiken.


    BFH VIII R 46/94
    BFH VIII R 46/94

    Entscheidungsstichwort (Thema) Tätigkeitsvergütungen i.S. von § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG bei Zwischenschaltung einer Schwester-Kapitalgesellschaft in den Leistungsaustausch Leitsatz (amtlich) Erbringt ein Kommanditist, der zugleich ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren