Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Prütting/Gehrlein, ZPO Kommentar, ZPO § 16 ZPO – Allgeme ... / C. Gerichtsstand des inländischen Aufenthaltsortes (§ 16 Alt 1).

Dr. Sigurd Wern
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rn 3

Ist der Anwendungsbereich des § 16 eröffnet (Rn 2), ist vorrangig auf den inländischen Aufenthaltsort des Prozessgegners abzustellen. Zur Begründung eines Aufenthaltsorts reicht eine nur vorübergehende kurzfristige Anwesenheit aus; eine Durchreise kann genügen (BGH WM 08, 1853 f; Zö/Schultzky Rz 7; St/J/Roth Rz 4). Es muss nur so viel Zeit verbleiben, dass die Klage/Antragsschrift an diesem Ort zugestellt werden kann (vgl Zö/Schultzky Rz 7; MüKoZPO/Patzina Rz 6; St/J/Roth Rz 4; Musielak/Heinrich Rz 3). Unerheblich ist, ob es sich um einen freiwilligen Aufenthalt handelt (BGH WM 08, 1853 f [BGH 17.07.2008 - I ZB 80/07]; Zö/Schultzky Rz 7; MüKoZPO/Patzina Rz 6; Musielak/Heinrich Rz 3); weshalb auch ein Krankenhausaufenthalt (BGH NJW-RR 88, 387) oder ein Aufenthalt in einer JVA (BayObLG VersR 85, 741 f [BGH 23.04.1985 - VI ZR 207/83]; München NZI 16, 698 [OLG München 01.07.2016 - 34 AR 77/16]) ausreicht. Zur Abgrenzung vom Wohnsitzbegriff vgl § 13 Rn 4; zum Gerichtsstand beim Aufenthalt von längerer Dauer s § 20; zum gewöhnlichen Aufenthalt s § 29c Rn 3.

Dieser Inhalt ist unter anderem im HSO FV Sachsen online Kompaktversion enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Shop

Empfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Strategisches Talent- und Kompetenzmanagement
Strategisches Talent- und Kompetenzmanagement neu denken
Bild: Haufe Shop

Unternehmen, die strategisch Talente fördern und Potenziale entfalten, gelten als erfolgreicher. Das Buch bietet konkrete Bausteine zur Professionalisierung des Talentmanagements an. Mit Best-Practice-Beispielen, Tools und KI-Instrumenten zur Implementierung eines nachhaltigen Talentmanagements.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexware
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren