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6. Beherrschung festgelegter Vermögenswerte (Silos)

Prof. Dr. Sven Hayn, Dr. Thomas Ströher
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Tz. 171

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

Ein Investor muss bei der Beurteilung, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht, auch in Betracht ziehen, dass er womöglich nur einen Teil des Beteiligungsunternehmens, einen sog. Silo, beherrscht (IFRS 10.B76). Silos sind Beteiligungsunternehmensteile, bei denen bestimmte Vermögenswerte und Schulden in einer Weise miteinander verbunden (und von der übrigen Gesellschaft getrennt) sind, dass keine Rechte aus dieser Verbindung anderen Parteien zustehen und keine Verpflichtungen aus dieser Verbindung von anderen Parteien zu begleichen sind (IFRS 10.B77).

Der Investor muss also feststellen, ob er die Beherrschung über solche bestimmte Vermögenswerte des Beteiligungsunternehmens ausübt und ob diese als separate Berichtseinheit (sog. Silos, IFRS 10.B77 spricht auch von fiktiv separatem Unternehmen) zu erachten sind. Ein Silo liegt vor, wenn

  • festgelegte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie das Eigenkapital des Silos von den übrigen Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und dem Eigenkapital des übergeordneten Vermögenshalters (overall investee oder host) wirtschaftlich getrennt sind (sog. ringfenced oder abgeschirmte Silos),
  • die abgegrenzten Vermögenswerte die einzige Quelle zur Bedienung der damit verbundenen Verbindlichkeiten sind und
  • keine weiteren Parteien Ansprüche an den festgelegten Vermögenswerten haben als diejenigen Parteien, welche die Verbindlichkeiten zur Verfügung gestellt haben (IFRS 10.B77).
 

Tz. 171a

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

Zur Abgrenzung der festgelegten Vermögenswerte und Schulden werden rechtliche oder vertragliche Abgrenzungen benötigt. Üblicherweise werden Treuhand- oder ähnliche Strukturen implementiert, um diese Abgrenzung von Vermögenswerten und Schulden vom übrigen Geschäft des Vermögenshalters sicherzustellen. S...

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