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Hinzurechnung von Zinsen bei durchlaufenden Krediten

Roger Görke
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Leitsatz

Besteht der Geschäftszweck eines Unternehmens darin, Darlehen aufzunehmen und an eine Tochtergesellschaft weiterzureichen, handelt es sich auch dann nicht um durchlaufende Kredite, wenn die Kredite ohne Gewinnaufschlag an die Tochtergesellschaft weitergegeben werden.

 

Normenkette

§ 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG

 

Sachverhalt

Die Klägerin ist eine 2011 gegründete Holding Limited mit Sitz in Liberia und Geschäftsleitung im Inland, deren einzige Anteilseignerin eine Reederei ist. Die wirtschaftliche Tätigkeit der Klägerin besteht in der Aufnahme von Darlehen bei der X‐Bank und der Weiterreichung an eine ebenfalls in Liberia ansässige 100 %ige Tochtergesellschaft zum Kauf und Betrieb eines bestimmten Schiffs.

Mit Vertrag vom 13.1.2012 kaufte die Tochtergesellschaft das Schiff und übernahm dabei von der Verkäuferin auch die Passiva. Das USD-Darlehen der Verkäuferin wurde jedoch nicht unmittelbar auf die Tochtergesellschaft übertragen, sondern die Klägerin als Kreditnehmerin eingeschaltet. Durch Darlehensvertrag vom 23.1.2012 wurde die Klägerin Schuldnerin des USD-Darlehens, darüber hinaus nahm sie einen EUR-Betriebsmittelkredit auf. In der Präambel des Vertrags wurde festgehalten, dass das USD-Darlehen durch die Klägerin als Kreditnehmerin für die Tochtergesellschaft zur Finanzierung des Schiffs aufgenommen wurde. Ebenfalls mit Vertrag vom 23.1.2012 reichte die Klägerin das USD-Darlehen und den EUR-Betriebsmittelkredit an die Tochtergesellschaft weiter.

Die Zinsen für das USD-Darlehen machte die Bank direkt gegenüber der Tochtergesellschaft geltend. Für den Betriebsmittelkredit wurden die Zinsen von der Bank ebenfalls direkt der Tochtergesellschaft belastet.

In ihrer Bilanz zum 31.12.2012 wies die Klägerin ­Ausleihungen an verbundene Unternehmen aus, ­darunter auch das USD-Darle...

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