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Grunderwerbsteuer: Erbbauzinsanspruch kein Teil des Erbbaugrundstücks

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Leitsatz

Die Aussage im BFH-Urteil vom 30. Januar 1991 II R 89/87 (BFHE 163, 251, BStBl II 1991, 271), dass der Erbbauzinsanspruch grunderwerbsteuerrechtlich nicht Teil des belasteten Grundstücks ist, trifft auch für das GrEStG 1983 zu. Beim Erwerb des mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks geht daher die auf den Erbbauzins entfallende und nach der sog. Boruttau'schen Formel zu berechnende Gegenleistung nicht in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ein. Eine Minderung der nach der verbleibenden Gegenleistung für das Grundstück berechneten Steuer gemäß § 1 Abs. 7 GrEStG 1983 kommt insoweit nicht in Betracht.

 

Normenkette

GrEStG 1983 § 1 Abs. 7, , GrEStG 1983 § 2 Abs. 1 Satz 1

 

Link zur Entscheidung

BFH, Beschluss vom 12.04.2000, II B 133/99

Anmerkung

Die Eigentümerin eines Grundstücks (A) hatte der Klägerin an dem Grundstück ein Erbbaurecht bestellt und ihr außerdem für den Fall des Grundstücksverkaufs ein Vorkaufsrecht eingeräumt. Als A das Grundstück später an einen Dritten verkaufte, machte die Klägerin von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch und erwarb das Eigentum an dem Grundstück. Für diesen Grunderwerb setzte das FA Grunderwerbsteuer fest, wobei es der Bemessung der Steuer den Kaufpreis von 7,2 Mio. DM zugrunde legte. Die Klägerin vertrat dagegen die Ansicht, bei der Bemessung der Steuer müsse der kapitalisierte Erbbauzins vom Kaufpreis abgezogen werden.

Das FG hat der Klage stattgegeben. Zur Begründung führte es aus, dass der Anspruch auf den Erbbauzins, der bürgerlich-rechtliche Bestandteil des belasteten Grundstücks sei ( § 96 BGB ), nach der Rechtsprechung des BFH grunderwerbsteuerrechtlich nicht zum Grundstück gehöre. Diese Rechtsprechung sei auch bei der Anwendung des GrEStG in der ab 1.1.1983 geltenden Fassung zu beachten. Der Kaufpreis unterliege mith...

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    BFH II B 133/99
    BFH II B 133/99

    Entscheidungsstichwort (Thema) Erbbauzinsanspruch ist grunderwerbsteuerrechtlich nicht Teil des belasteten Grundstücks Leitsatz (amtlich) Die Aussage im BFH-Urteil vom 30. Januar 1991 II R 89/87 (BFHE 163, 251, BStBl II 1991, ...

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