Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FRIEDRICH/SOYK, ENERGIESTEUERN, EnergieStG § 38 Entstehung der Steuer

Dipl.-Finw. (FH) Stefan Soyk
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

1 Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

 

Rz. 1

§ 38 EnergieStG enthält den grundlegenden Steuerentstehungstatbestand für Erdgas (i. S. d. § 1a Nr. 14 EnergieStG; vgl. § 1a EnergieStG Rz. 56ff.). Eine Sonderregelung war notwendig, weil Erdgas nicht zu den (dem Steueraussetzungsverfahren unterliegenden) Energieerzeugnissen nach § 4 EnergieStG gehört und somit § 8 EnergieStG nicht anwendbar ist.

 

Rz. 2

Dies hat seine Ursache im Unionsrecht: Gem. Art. 20 Abs. 1 Buchst. d EnergieStRL gelten die Kontroll- und Beförderungsbestimmungen der SystemRL – d. h. insbesondere die Bestimmungen zum Steueraussetzungsverfahren – nicht für Erdgas (vgl. Schröer-Schallenberg, in Bongartz/Jatzke/Schröer-Schallenberg, vor § 38 EnergieStG Rz. 12). Da Erdgas also nicht dem Steueraussetzungsverfahren unterliegt und demzufolge auch nicht in den steuerrechtlich freien Verkehr entnommen werden kann, war für die Steuerentstehung eine eigene Regelung erforderlich. Gem. Art. 21 Abs. 5 EnergieStRL entsteht die Steuer für Erdgas (ebenso wie für elektrischen Strom, der ebenfalls leitungsgebunden ist) "im Zeitpunkt der Lieferung durch den Verteiler oder Weiterverteiler" (vgl. Schröer-Schallenberg, in Bongartz/Schröer-Schallenberg, Verbrauchsteuerrecht, 4. Aufl. 2023, 385).

 

Rz. 3

Im Vergleich zum alten Mineralölsteuerrecht hat im Energiesteuerrecht ein grundlegender Systemwechsel stattgefunden (vgl. Schröer-Schallenberg, in Bongartz/Jatzke/Schröer-Schallenberg, vor § 38 EnergieStG Rz. 19). Während sich seinerzeit im Erdgasnetz ausschließlich versteuertes Erdgas befand (die Steuer entstand mit der Entfernung aus dem Gasgewinnungsbetrieb oder Gaslager), beinhaltet das Erdgasnetz jetzt ausschließlich unversteuertes Erdgas und die Steuer entsteht erst mit der Entnahme aus dem Leitungsnetz (Rz. 11; vgl. hierzu Henschel/Milewski/Böhm/Meißner, in Eichhorn/Ute...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Energiesteuern Kommentar Online enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Shop

Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren