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Daytrading-Geschäfte als Termingeschäfte

Dr. Peter Brandis
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Leitsatz

Verluste aus sog. echten (ungedeckten) Daytrading-Geschäften (hier: mit Devisen) mindern nach Maßgabe des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG (i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG) die körperschaftsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage nicht.

 

Normenkette

§ 15 Abs. 4 Satz 3 EStG

 

Sachverhalt

Die Klägerin, eine GmbH, unterhielt ein Konto bei der A-Bank, um sog. Daytrading-Geschäfte mit Devisen auszuführen. Dabei wurden die Geschäfte mit Stop-Loss-Order sowie mit Take-Profit-Order abgeschlossen und entsprechend der vertraglichen Vereinbarung (zwingend) am selben Tag durch deckungsgleiche Gegengeschäfte "glattgestellt". Die Devisenkäufe und -verkäufe wurden nicht effektiv durch den Austausch von Devisen und Kaufpreis durchgeführt; dies war weder der Klägerin mit eigenen Mitteln möglich noch Gegenstand der Geschäftsvereinbarungen mit der Bank (die die Lieferung der Devisen ausgeschlossen haben). Die Geschäfte sind nur auf dem jeweiligen Kundenkonto bei der Bank verbucht und am Ende des Geschäftstages mit einem Differenzbetrag zugunsten oder zulasten des Kontos abgeschlossen worden.

Die Transaktionen führten zu einem Verlust. Das FA vertrat die Auffassung, dass jeweils ein Termingeschäft vorgelegen habe. Das FG hat der Klage stattgegeben (Thüringer FG, Urteil vom 10.3.2016, 1 K 738/14, Haufe-Index 10162509, EFG 2017, 415).

 

Entscheidung

Der BFH hat das angefochtene Urteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.

 

Hinweis

1. Die Kernfrage lautet: Ist sog. echtes (ungedecktes) Daytrading (Devisen) ein Termingeschäft (§ 15 Abs. 4 Satz 3 EStG) oder (so das FG) als sog. Kassageschäft von der Verlustausgleichsrestriktion freigestellt?

2. Der BFH musste vor der Sachentscheidung zunächst verfahrensrechtliche Hürden nehmen:

Seit dem 1.1.2018 ist der I. Senat nicht mehr für alle Rechtsstreite zuständig, in denen es um ...

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Thüringer FG 1 K 738/14
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  Entscheidungsstichwort (Thema) Daytrading-Geschäfte einer GmbH keine „Termingeschäfte” i. S. d. § 15 Abs. 4 S. 3 EStG, sondern Kassageschäfte  Leitsatz (redaktionell) 1. Von einer GmbH getätigte „Daytrading-Geschäfte” über Devisen sind keine ...

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