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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / V. Latente Steuerabgrenzungen bei der Equity-Methode

Prof. Dr. Dirk Hachmeister
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Rz. 141

[Autor/Zitation]

Ob die Steuerabgrenzung bei der Bewertung at-equity im HGB-Konzernabschluss aus § 274 iVm. § 298 Abs. 1 oder aufgrund von § 306 folgt, wurde in der Kommentierung bis zum BilRUG unterschiedlich gesehen. Da in § 306 explizit auf den Vierten Titel des Zweiten Unterabschnitts im Dritten Buch verwiesen wird und die Regelungen der Equity-Methode im Siebenten Titel platziert sind, wurde zT eine Anwendung von § 306 bei der Equity-Methode abgelehnt; der Hinweis auf den Vierten Titel wurde als explizite Einschränkung der Anwendung interpretiert (vgl. Küting/Zündorf in HdK2, § 312 Rz. 240). Mit dem Hinweis auf einen redaktionellen Fehler in § 306 wurde jedoch auch die Steuerabgrenzung bei der Equity-Methode in der Kommentierung gefordert (vgl. Busse von Colbe/Ordelheide, Konzernabschlüsse6, 498; Selchert, DStR 1994, 34, 38).

 

Rz. 142

[Autor/Zitation]

Mit der durch das BilRUG vorgenommenen Neufassung des § 312 Abs. 5 Satz 3 und DRS 18.27 wird explizit auf § 306 (und § 304) verwiesen, so dass temporäre Differenzen aus der Kapitalkonsolidierung – Aufdeckung und Fortführung stiller Reserven und Zwischenergebniseliminierung in der Nebenrechnung – analog zu behandeln sind. Da bei assoziierten Unternehmen nur ein maßgeblicher Einfluss besteht und mithin kein vollständiges Auskunftsrecht, bspw. über Steuerbilanzwerte, können temporäre Differenzen jedoch nur ermittelt werden, soweit die für die Beurteilung maßgeblichen Sachverhalte bekannt oder zugänglich sind.

Wie bei der Vollkonsolidierung darf für einen Geschäfts- oder Firmenwert bzw. passiven Unterschiedsbetrag kein Abgrenzungsposten gebildet werden (DRS 18.27b; vgl. Grottel/Larenz in Beck BilKomm.13, § 306 HGB Rz. 18).

 

Rz. 143

[Autor/Zitation]

Da die Berechnungen in einer Nebenrechnung vorgenommen werden und outside ...

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