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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, PublG § 11 PublG Zur Rechnungslegung verpflichtete Mutterunternehmen

Prof. Dr. Stephan C. Scholz
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Schrifttum:

Müller/Rieker, Der Unternehmensbegriff des Aktiengesetzes 1965, WPg. 1967, 197; Biener, Einzelne Fragen zum Publizitätsgesetz, WPg. 1972, 1 und 85; Goerdeler, Probleme des Publizitätsgesetzes, in Bartholomeyczik (Hrsg.), Beiträge zum Wirtschaftsrecht, FS Heinz Kaufmann, 1972, 169; Biener, Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (PublG), 1973; Plagemann, Unsicherheiten bei der Anwendung des Publizitätsgesetzes, BB 1986, 1122; Busse von Colbe/Ordelheide, Konzernabschlüsse, 6. Aufl. 1993; Bitter/Grashoff, Das Publizitätsgesetz nach Inkrafttreten des KapCoRiLiG – unterschiedliche Anforderungen an die Rechnungslegung?, DB 2000, 2285; Niehus, Konzernrechnungslegungspflicht von Groß-Vereinen – Dargestellt am Beispiel des ADAC e.V., DB 2003, 1125; Segna, Publizitätspflicht eingetragener Vereine? Zugleich eine Besprechung des "ADAC-Beschlusses" des LG München I vom 30. 8. 2001 – 17 HK T 23689/00, DB 2003, 1311; Petersen/Zwirner, Unternehmensbegriff, Unternehmenseigenschaft und Unternehmensformen – Anmerkungen zu nicht kodifizierten Sachverhalten in der Rechnungslegung und Implikationen für die Prüfungspraxis, DB 2008, 481; Petersen/Zwirner, Konzernrechnungslegungspflicht natürlicher Personen, BB 2008, 1777; Oser, Droht eine Konzernrechnungslegungspflicht von Stiftungen?, StuB 2011, 16; Küting, Zur teleologischen Auslegung des publizitätsgesetzlichen Unternehmensbegriffs im Lichte aktien- und fusionsrechtlicher Befunde, BFuP 2015, 21; Schäfer, Publizitätsgesetz, 2. Aufl. 2016; Schwenn, Vereine und Stiftungen im Handelsregister – Hinweise für die Praxis, npoR 2021, 93.

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Regelungsgegenstand

 

Rz. 1

[Autor/Zitation]

Der zweite Abschnitt des PublG (§§ 11–15 PublG) regelt die Konzernrechnungslegung von MU mit Sitz im Inland. Die Pflicht zur Konzernrechnungslegung (§ 11 PublG) s...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen enthalten. Sie wollen mehr?

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