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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / 6. Internationale Bezüge

Dr. Niels Henckel
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Rz. 46

[Autor/Zitation]

Die IAS/IFRS selbst enthalten keine Regelungen zu einer (Konzern-)Lageberichterstattung. Das Practice Statement 1 "Management Commentary, A Framework for Presentation" (PS) aus dem Dezember 2010 stellt einen "ersten Schritt zu einer Lageberichterstattung nach internationalen Vorgaben" (Winnefeld, Bilanz-Hdb.5, Kap. K Rz. 126) dar und enthält Leitlinien für einen "IFRS-kompatiblen Lagebericht" (Hoffmann/Lüdenbach, NWB Komm. Bilanzierung15, § 315e HGB Rz. 14). Dabei handelt es sich allerdings nicht um einen IFRS-Standard, sondern um eine unverbindliche Anwendungsrichtlinie (vgl. Fink/Kajüter, Lageberichterstattung2, 42). Vielmehr darf das Practice Statement freiwillig angewandt werden. Ein Management Commentary ergänzt die unter IFRS aufgestellten Financial Statements, ohne deren Bestandteil zu sein.

Wenn ein Konzernlagebericht nach § 315e iVm. § 315 in englischer Sprache offengelegt und als Management Commentary bezeichnet wird, bedarf es einer Aussage dazu, in welchem Umfang dieser dem Practice Statement entspricht (vgl. Hoffmann/Lüdenbach, NWB Komm. Bilanzierung15, § 315e HGB Rz. 14).

Nach Auffassung des DRSC stehen "die Anforderungen des Practice Statement … gemeinhin nicht im Widerspruch mit den handelsrechtlichen Vorschriften. Im Hinblick auf eine Berichterstattung über Managementziele und Strategien enthält das Practice Statement allerdings einen über die HGB-Vorschriften hinausgehenden Berichtsinhalt" (DRSC Newsletter v. 8.12.2010). Es ist möglich, den Konzernlagebericht iSd. Practice Statement freiwillig ausführlicher auszugestalten (s. ähnlich Fink in MPF Komm., Kap. 13 Rz. 216). Wenn die Anforderungen, die sich aus dem HGB sowie DRS 20 einerseits und Practice Statement 1 andererseits ergeben, erfüllt werden, wird es für zulässig gehalten, e...

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