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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 315e HGB [Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards]

Dr. Marcus Borchert, Kim-Cassandra Mömken
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Schrifttum:

Brune/Driesch/Schulz-Danso/Senger (Hrsg.), Beck'sches IFRS-Handbuch, 6. Aufl. 2020; IDW, Positionspapier: EU-Regulierung der Abschlussprüfung, 6. Aufl. 2021; Baetge/Wollmert/Kirsch/Oser/Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS (Loseblatt).

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Regelungsgegenstand

 

Rz. 1

[Autor/Zitation]

Nach Art. 4 der VO (EG) Nr. 1606/2002 ("IAS-VO" v. 19.7.2002, ABl. EU 2002 Nr. L 243, 1) unterliegen bestimmte Unternehmen der Pflicht, ihren Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufzustellen. § 315e erweitert den durch die EU-VO vorgesehenen Anwenderkreis für eine Bilanzierung nach IFRS unter Ausübung nationaler Wahlrechte. Darüber hinaus regelt § 315e, welche nationalen Vorschriften bei der Aufstellung von IFRS-Konzernabschlüssen zusätzlich anzuwenden sind.

[Autor/Zitation] Borchert/Mömken/Pape in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 315e HGB, Randziffer 1

II. Bedeutung und Zweck

 

Rz. 2

[Autor/Zitation]

Der Rechtsakt Nr. 1606/2002 ist als Verordnung für alle EU-Staaten verbindlich, gilt unmittelbar und bedarf grds. keiner nationalen Umsetzung. Jedoch eröffnet Art. 5 IAS-VO ein Mitgliedstaatenwahlrecht hinsichtlich des Anwenderkreises: Neben der unmittelbaren Verpflichtung gem. Art. 4 IAS-VO zur Aufstellung eines IFRS-Konzernabschlusses durch bestimmte Unternehmen (s. Rz. 4) können die einzelnen Mitgliedstaaten zum einen den nach Art. 4 verpflichteten Unternehmen auch hinsichtlich ihres JA die Anwendung der IFRS vorschreiben oder gestatten und zum anderen weitere Unternehmen in die Pflicht oder das Wahlrecht zur Aufstellung von JA und/oder Konzernabschlüssen nach IFRS einbeziehen.

Der deutsche Gesetzgeber hat sich gegen eine verpflichtende (oder mit befreiender Wirkung versehene freiwillige) Aufstellung von JA nach IFRS entschieden, weil ein Einzelabschluss nich...

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