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OLG Stuttgart Urteil vom 10.12.2020 - 13 U 278/20

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Verfahrensgang

LG Ravensburg (Urteil vom 06.03.2020; Aktenzeichen 2 O 363/19)

Nachgehend

BGH (Urteil vom 22.02.2022; Aktenzeichen VI ZR 14/21)

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 06.03.2020, Az. 2 O 363/19, wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Dieses und das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Ravensburg sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gesamten, auf Grund der Urteile vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 22.000,00 EUR festgesetzt.

Gründe

A. Der Kläger begehrt Auskunft und Schmerzensgeld (i.H.v. mindestens 20.000,00 EUR) nach der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG, im folgenden: DS-GVO) bzw. aus sonstigem Recht sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.171,67 EUR, jeweils nebst Zinsen.

Das Landgericht hat die Klage insgesamt abgewiesen und zur Begründung ausgeführt:

Der Anspruch des Klägers auf Auskunft entsprechend Klageantrag Ziffer I. 1, 2 lit. a) bis g) nach Art. 15 Abs. 1 lit. a) bis h) DS-GVO sei durch Erfüllung erloschen, § 362 BGB. Im Rahmen der DS-GVO habe der Kläger nach Art. 15 Abs. 1 ein Recht auf Auskunft, ob ihn betreffende personenbezogene Daten verarbeitet würden. Falls dies der Fal...

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BGH VI ZR 14/21
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Leitsatz (amtlich) Zur Beschränkung des Auskunftsrechts über die Herkunft von Daten gemäß Art. 15 Abs. 1 Halbsatz 2 lit. g DS-GVO durch datenschutzrechtlich geschützte Interessen Dritter. Normenkette EUV 2016/679 Art. ...

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