Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG München Urteil vom 15.12.2005 - 29 U 1913/05

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Leitsatz (amtlich)

1. § 54a Abs. 1 UrhG erfasst auch digitale Vervielfältigungsverfahren. PCs sind nach dieser Vorschrift vergütungspflichtige Geräte.

2. Zur Höhe der angemessenen Vergütung gem. § 54a Abs. 1, § 54d Abs. 1 UrhG bei PCs.

Normenkette

UrhG § 54a Abs. 1; UrhG § 54d Abs. 1; UrhG § 54h Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1; EG Art. 82; Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.5.2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft

Verfahrensgang

LG München I (Urteil vom 23.12.2004; Aktenzeichen 7 O 18484/03)

Nachgehend

BGH (Urteil vom 03.07.2014; Aktenzeichen I ZR 30/11)

BGH (Urteil vom 02.10.2008; Aktenzeichen I ZR 18/06)

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des LG München I vom 23.12.2004 in Ziff. III teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:

III. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin für jedes Gerät, über welches gem. Ziff. I. Auskunft zu erteilen ist, einen Betrag i.H.v. 12 EUR zzgl. der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer zu bezahlen, und zwar

  • für die von der Beklagten importierten Geräte seit dem Ende des jeweiligen Kalendermonats, für den die Anzahl der Geräte anzugeben ist;
  • für die von der Beklagten hergestellten Geräte seit 24.3.2001.

Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

II. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des LG München I vom 23.12.2004 wird zurückgewiesen.

III. Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 60 % und die Beklagte 40 % zu tragen.

IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung in der Hauptsache abwenden durch Sicherheitsleistung i.H.v. 50.000 EUR, wenn nicht die Klägerin vor der Volls...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Datenschutz- und IT-Recht
Datenschutz- und IT-Recht
Bild: Haufe Shop

Ob in Kanzleien, Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung – rechtliche Fragen im digitalen Umfeld sind überall. Wer mit Daten arbeitet, benötigt daher ein solides Verständnis für das Rechtsgebiet. Das Buch bietet einen praxisnahen und zugleich effizienten Einstieg anhand von 36 Beispielfällen.


BGH I ZR 30/11
BGH I ZR 30/11

  Entscheidungsstichwort (Thema) Vergütungspflicht für Vervielfältigungsgeräte (Drucker und Plotter). Europarechtliches Vervielfältigungsrecht. Verwertungsgesellschaft Bild – Kunst  Leitsatz (amtlich) Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren