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OLG Köln Urteil vom 13.12.2013 - 6 U 114/13

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Entscheidungsstichwort (Thema)

"Sara's Show"

Leitsatz (amtlich)

Ein Zitat ist grundsätzlich nur zulässig, wenn es als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen des Zitierenden erscheint (Anschluss an BGH GRUR 2008, 693 Tz. 42 f. - TV Total). Dies ist nicht der Fall, wenn an ein Filmzitat lediglich eine pauschale Kritik des Urhebers des zitierten Werks geknüpft wird, ohne dass eine gedankliche Auseinandersetzung mit dem Inhalt der zitierten Sequenz erfolgt.

Normenkette

UrhG § 51

Verfahrensgang

LG Köln (Urteil vom 06.06.2013; Aktenzeichen 14 O 55/13)

Tenor

Die Berufung der Antragsgegner gegen das am 6.6.2013 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des LG Köln - 14 O 55/13 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Antragsgegner.

Gründe

(anstelle von Tatbestand und Entscheidungsgründen gem. § 540 Abs. 1 ZPO)

I. Der Antragsteller wendet sich gegen ein Video "("Sara's Show -..."), das auf dem YouTube-Kanal "N Shqip" veröffentlicht worden ist. Der Antragsteller hat behauptet, in diesem Video seien Ausschnitte aus einem Dokumentarfilm enthalten, den er selber gedreht habe; ferner werde dort ein Foto von ihm gezeigt, an dem ihm die Nutzungsrechte zuständen. Die Antragsgegner haben die Aktivlegitimation des Antragstellers sowie ihre Passivlegitimation bestritten. Betreiberin des YouTube-Kanals sei vielmehr eine Firma "N"; sie selber würden lediglich bei der Kommunikation zwischen der Produktionsfirma und YouTube Hilfestellung leisten. Jedenfalls handele es sich bei den Einblendungen in das Video um zulässige Zitate. Das LG hat den Antragsgegnern die Verwendung der beanstandeten Videosequenzen und des Fotos durch einstweilige Verfügung untersagt und die Verbote auf den Widerspruch der Antragsgegner mit dem angefochtenen Urteil bestätig...

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Urheberrechtsgesetz / § 51 Zitate
Urheberrechtsgesetz / § 51 Zitate

1Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. 2Zulässig ist dies insbesondere, wenn ...

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