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OLG Köln Urteil vom 12.10.2022 - 11 U 19/22

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Nachgehend

BGH (EuGH-Vorlage vom 24.10.2024; Aktenzeichen VII ZR 199/22)

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 11.05.2021 (5 O 317/19) aufgehoben.

Das Landgericht Köln ist zur Entscheidung des Rechtsstreits international zuständig.

Im Übrigen wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Berufung, an das Landgericht Köln zurückverwiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 4.970.100,33 EUR festgesetzt.

Gründe

I. Die Klägerin macht gegenüber der Beklagten Ansprüche auf Schadensersatz wegen verspäteter bzw. verweigerter Erfüllung und eine Vertragsstrafe geltend.

Die Klägerin und die Beklagte sind zwei auf die Errichtung von Kraftwerksanlagen spezialisierte Unternehmen. Die Klägerin ist als Hauptanteilseignerin eines Generalunternehmerkonsortiums von einer spanischen Projektgesellschaft mit dem schlüsselfertigen Bau einer Abfallbehandlungsanlage in San Sebastián beauftragt. Sie beauftragte ihrerseits die in Spanien ansässige Beklagte als Nachunternehmerin mit der Montage von zwei Verbrennungskesseln. Die Vergütung sollte sich auf 6.435.000,00 EUR netto belaufen.

In Ziff. 18 des dem Auftrag zugrundeliegenden Verhandlungsprotokolls vom 18.09.2017 (LGA 88) sind die Anwendung deutschen Sachrechts und der Gerichtsstand Köln vereinbart. Das Verhandlungsprotokoll enthält in Ziff. 10 eine Vertragsstraferegelung, wonach u.a. im Verzugsfall eine Vertragsstrafe von 1 % der Vertragssumme je Woche Verzögerung, maximal 10 %, anfällt. Mit Vertragsschluss war eine Anzahlung in Höhe von 10 % der Vergütung zu leisten (Ziff. 11). Die Beklagte verpflichtete sich gem. Ziff. 13 des Verhandlungsprotokolls zur Stellung einer Bankgarantie auf erstes Anfordern in Höhe vo...

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BGH VII ZR 199/22
BGH VII ZR 199/22

Leitsatz (amtlich) Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung des Unionsrechts gemäß Art. 267 Abs. 1 Buchstabe a) AEUV folgende Fragen vorgelegt: 1. Ist der Begriff der Entscheidung in Art. 36 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. ...

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