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OLG Hamm Urteil vom 17.12.2024 - 26 U 136/23

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Verfahrensgang

LG Hagen (Aktenzeichen 9 O 337/15)

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 20. Juni 2023 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Beklagten wird das zuvor genannte Urteil abgeändert. Die Beklagten haben an die Klägerin statt eines titulierten Verdienstausfalls von 74.246,59 EUR einen Betrag von 27.107,77 EUR zu zahlen.

Im Übrigen bleibt und wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten der 1. Instanz tragen die Klägerin zu 82 % und die Beklagten zu 18 %. Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Klägerin zu 93 % und den Beklagten zu 7 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die gegnerische Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Anmerkung der Redaktion: "Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin hat der BGH - Az. VI ZR 24/25 - das Urteil I-26 U 136 vom 17.12.2024 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Klage hinsichtlich der geltend gemachten Ansprüche auf Ersatz von Haushaltsführungs- und Mehrbedarfsschaden sowie Freistellung von der Verpflichtung zur Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten abgewiesen worden ist. Im Umfang der Aufhebung wurde die Sache zur erneuten Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Im Übrigen wurde die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen."

Gründe

I. Die Parteien streiten um Ansprüche im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall vom 00.04.2008 auf der LN01 in Q..

Die am 00.00.1950 geborene Klägerin war im Unfallzeitpunkt Fahrerin des Pkw F. und der Beklagte zu 1) war Fahrer des Pkw H., welcher...

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BGH VI ZR 24/25
BGH VI ZR 24/25

Leitsatz (amtlich) Zur Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch offenkundig überspannte Anforderungen an die Substantiierungspflicht des Geschädigten hinsichtlich des Eintritts eines Haushaltsführungs- und Mehrbedarfsschadens. ...

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