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OLG Hamburg Urteil vom 26.10.2023 - 3 MK 2/21

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Normenkette

BGB § 627

Nachgehend

BGH (Urteil vom 17.07.2025; Aktenzeichen III ZR 388/23)

Tenor

I. Es wird festgestellt, dass eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für das kostenpflichtige Online-Partnervermittlungsportal "Parship" bei Verträgen mit einer bei Vertragsschluss gewählten Laufzeit von bis zu einem Jahr vorsieht, dass eine Verlängerung der Mitgliedschaft um ein Jahr eintritt, sofern nicht spätestens 12 Wochen vor Ablauf der bei Vertragsschluss gewählten Laufzeit gekündigt wird, unwirksam ist.

II. Die weitergehenden Feststellungsanträge werden zurückgewiesen.

III. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Musterkläger 2/3 und die Musterbeklagte 1/3 zu tragen.

IV. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

V. Der Streitwert wird auf EUR 60.000,00 festgesetzt.

Tatbestand

Der Musterkläger nimmt die Musterbeklagte im Wege der Musterfeststellungsklage auf Feststellung von Kündigungsrechten der Kunden der Musterbeklagten, den daraus resultierenden Vergütungspflichten sowie der Wirksamkeit von Vertragsverlängerungsklauseln in den AGB der Musterbeklagten in Anspruch.

Der Musterkläger ist der Dachverband aller 16 Verbraucherzentralen und 28 weiterer Verbraucherschutzorganisationen in Deutschland. Gemäß § 2 seiner Satzung bezweckt der Musterkläger, Verbraucherinteressen wahrzunehmen, den Verbraucherschutz zu fördern, die Stellung des Verbrauchers in der sozialen Marktwirtschaft zu stärken und zur Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen (vgl. Satzung des Musterklägers, Anlage K 1). Er ist in der zwischenzeitlich vom Bundesamt für Justiz in Bonn errichteten Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 UKlaG eingetragen (vgl. Anlage K 2).

D...

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