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OLG Frankfurt am Main Urteil vom 09.10.2014 - 6 U 148/13

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Entscheidungsstichwort (Thema)

"Opt-in"-Erfordernis für die Bestellung fakultativer Zusatzleistungen bei Flugbuchungen im Internet

Leitsatz (amtlich)

Dem in Art. 23 I 4 VO(EG) Nr. 1008/2008 enthaltenen Erfordernis, wonach bei der Buchung von Flügen im Internet die Annahme fakultativer Zusatzleistungen (hier: Reiseversicherung) "auf "opt-in"-Basis" erfolgen muss, kann grundsätzlich auch dadurch genügt werden, dass der Kunde den eingeleiteten Buchungsvorgang nur fortsetzen kann, wenn er sich für oder gegen die Inanspruchnahme der Zusatzleistung entschieden hat. Dies setzt allerdings voraus, dass nach der konkreten Ausgestaltung des Buchungsvorgangs dem Nutzer sowohl die Möglichkeit, sich für die Zusatzleistung zu entscheiden, als auch die Möglichkeit, die Buchung ohne Inanspruchnahme der Zusatzleistung fortzusetzen, im Sinne einer klaren und gleichwertigen Entscheidungsalternative vor Augen geführt wird (im Streitfall verneint).

Normenkette

EGV 1008/2008 Art. 23 Abs. 1 S. 4; UWG § 4 Nr. 11

Verfahrensgang

LG Frankfurt am Main (Urteil vom 15.05.2013; Aktenzeichen 3-8 O 185/12)

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 15.5.2013 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des LG Frankfurt/M. wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung i.H.v. 25.000 EUR abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Gründe

I. Die Beklagte, eine Fluggesellschaft, unterhält einen Internetauftritt, über den Flugtickets gebucht sowie ergänzend hierzu fakultativ Reiseversicherungen abgeschlossen werden können. Der Kunde kann den von ihm eingeleiteten Buchungsvorgang für ei...

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