Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 12.11.2009 - 11 W 41/09

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Entscheidungsstichwort (Thema)

Pflicht des Internet-Providers zur Speicherung von Verbindungsdaten auf Zuruf

Leitsatz (amtlich)

Es besteht kein Anspruch gegen den Internet-Provider, dass dieser die Löschung von Verbindungsdaten nach Beendigung einer Internetverbindung auf Zuruf unterlässt, wenn ihm vor Ende der Internetverbindung durch Übersendung eines Ermittlungsberichts tatsächliche Umstände mitgeteilt werden, wonach über die Internetanschlüsse, denen die IP-Adressen zugewiesen waren, geschützte Tonträger widerrechtlich zugänglich gemacht werden.

Normenkette

UrhG § 101

Verfahrensgang

LG Frankfurt am Main (Beschluss vom 27.05.2009)

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 17.6.2009 gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des LG Frankfurt/M. vom 27.5.2009 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Der Beschwerdewert beträgt 10.000 EUR.

Der Streitwert für das Verfahren vor dem LG wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

Gründe

I. Die Antragstellerin ist ein Tonträgerhersteller, die Antragsgegnerin ein Accessprovider, der seinen Kunden u.a. den Zugang zum Internet vermittelt.

Die Antragstellerin ist Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte der ausübenden Künstler und der Tonträgerhersteller an den auf dem Albumtonträger "..." enthaltenen Aufnahmen der Künstlerin "A" für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Die Antragstellerin hat eine Vielzahl dynamischer IP-Adressen ermittelt, unter denen das Album "..." zu bestimmten Zeitpunkten in sog. Peer-to-Peer- Netzwerken online zum Download angeboten wurde. Darunter befinden sich auch IP-Adressen, welche die Antragsgegnerin ihren Kunden zugeteilt hatte.

Die Antragstellerin beabsichtigt zur Ermittlung der jeweiligen Verletzer von der Antragsgegnerin in dem nach § 101 A...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Optimal gestaltet: Schiedsverfahren in der Unternehmenspraxis
Schiedsverfahren in der Unternehmenspraxis
Bild: Haufe Shop

Im Fokus des Buches stehen die Gestaltung des gesamten Schiedsverfahrens, ​in der Praxis auftretende Probleme, ​Anforderungen an die Vertragsestaltung sowie praktikable Lösungen. Konkrete Handlungsanweisungen und Formulierungsvorschläge unterstützen die Parteien bei der praktischen Umsetzung. ​


Urheberrechtsgesetz / § 101 Anspruch auf Auskunft
Urheberrechtsgesetz / § 101 Anspruch auf Auskunft

  (1) 1Wer in gewerblichem Ausmaß das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf unverzügliche Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der rechtsverletzenden ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren