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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 25.11.1999 - L 9 AL 218/96

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Konkursausfallgeld. vertraglicher Abfindungsanspruch. Vereinswechsel eines Sportlers. Übernahme der Verpflichtungen durch neuen Arbeitgeber. Zahlungsunfähigkeit. Annahme an Erfüllungs Statt

Orientierungssatz

Ein Anspruch auf Konkursausfallgeld besteht für einen vertraglich vereinbarten Abfindungsanspruchs nicht, wenn die Verpflichtungen aus dem Aufhebungsvertrag von einem neuen Arbeitgeber (hier durch Spielertransfervertrag) gemäß § 364 Abs 2 BGB im Zweifel nicht an Erfüllungs Statt übernommen worden sind und der Arbeitnehmer nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des neuen Arbeitgebers keine Ansprüche gegenüber dem alten Arbeitgeber geltend gemacht hat.

Nachgehend

BSG (Urteil vom 02.11.2000; Aktenzeichen B 11 AL 23/00 R)

Tatbestand

Der Kläger beansprucht höheres Konkursausfallgeld (Kaug).

Er war in der Saison 1993/1994 Eishockeyspieler bei dem EHC ... aufgrund eines bis zum 31.03.1994 befristeten Arbeitsvertrages. Am 29.12.1993 schloss er mit diesem Verein einen Aufhebungsvertrag, nach dem das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen zum 31.12.1993 endete. Der Vertrag hat im übrigen folgenden Wortlaut:

"§ 2 Vergütungszahlung

Die Parteien vereinbaren, daß bis zu diesem Tag das Arbeitsverhältnis ordentlich abgerechnet wird. Der Spieler erhält als Restlohn für den Zeitraum bis zum 31.12.1993 einen Betrag von 6.000,00 DM netto.

§ 3 Abfindung gem. §§ 9,10 KSchG, 3 Nr. 9 EStG

Der Verein verpflichtet sich, dem Spieler eine einmalige Abfindung in Höhe von 24.000,00 DM zu zahlen. Die Zahlung erfolgt bis zum 10.01.1994 an die Rechtsanwälte B und S. Die Zahlung wird brutto = netto ausgezahlt. Der Verein übernimmt alle eventuell darauf anfallenden Steuern und Abgaben.

Die Ablösesumme für den Spieler wird zugunsten eines aufnahmebereiten Vereines ...

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