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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 24.05.2024 - L 14 R 581/20

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung

Orientierungssatz

1. Ein Anspruch auf Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 1 bzw. Abs. 2 SGB 6 ist ausgeschlossen, wenn der Versicherte einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit in einem zeitlichen Umfang von sechs Stunden arbeitstäglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nachgehen kann.

2. Die leistungsausschließende schwere spezifische Leistungsbehinderung bzw. Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen setzt voraus, dass ein körperliches Leistungsvermögen für ausschließlich nur noch leichte Tätigkeiten besteht. Hieran fehlt es, wenn dem Versicherten noch körperlich mittelschwere Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes zumutbar sind.

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 10.09.2024; Aktenzeichen B 5 R 43/24 BH)

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 28.05.2020 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Der Kläger begehrt von der Beklagten die erneute Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung für die Zeit ab Januar 2018.

Der 00.00.0000 geborene Kläger absolvierte von August 1982 bis Januar 1986 eine Aus-bildung zum Energieanlageninstallateur. Im Anschluss war er bis März 1987 wenige Monate (mit Unterbrechungen wegen Arbeitslosigkeit) und, nach Absolvieren des Wehrdienstes bis 1988, nochmals von März 1989 bis September 1990 versicherungspflichtig tätig. Seitdem war er nicht mehr versicherungspflichtig tätig und bezog bis Juni 2014 - unterbrochen nur durch eine Inhaftierung von 1999 bis 2005 - Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, wobei er in der Zeit von Mä...

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BSG B 5 R 43/24 BH
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  Verfahrensgang LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 24.05.2024; Aktenzeichen L 14 R 581/20) SG Köln (Entscheidung vom 28.05.2020; Aktenzeichen S 46 R 860/18)   Nachgehend BSG (Beschluss vom 12.12.2024; Aktenzeichen ...

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