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LSG Baden-Württemberg Urteil vom 19.06.2002 - L 10 RA 3025/00

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Gesetzliche Rentenversicherung. Anrechnungszeit wegen des Besuchs einer Fachschule bei in Einzelkursen aufgegliederten Ausbildungsarten

Orientierungssatz

Ist eine bestimmte Ausbildungsart in Einzelkursen aufgegliedert, ist für die Anerkennung von Anrechnungszeiten wegen des Besuchs einer Fachschule erforderlich, dass die jeweiligen Einzelkurse die Voraussetzungen der Begriffsdefinition eines Fachschulbesuchs erfüllen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 26. Juli 2000 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Zeiten vom 06. bis 28.03. und 10. bis 29.04.1972 von der Beklagten als Anrechnungszeiten anzuerkennen sind.

Die Beklagte hatte für den 1941 geborenen Kläger im Versicherungsverlauf vom

23.09.1996 u.a. folgende Versicherungszeiten festgestellt:

01.01.70 - 31.12.70 DM 16.860,66 12 Mon. Pflichtbeiträge

01.01.71 - 26.02.71 DM 3.429,79 2 Mon. Pflichtbeiträge

01.03.71 - 29.02.72 12 Mon. Fachschulausbildung

18.05.72 - 31.05.72 Arbeitslosigkeit, keine Anrechnung

01.06.72 - 31.12.72 DM 12.909,00 7 Mon. Pflichtbeiträge.

Am 18.06.1997 stellte der Kläger einen Antrag auf Kontenklärung. Er hatte der Beklagten zuvor schon die Bescheinigungen des Verbandes für Arbeitsstudien R1 vom 28.03.1992 (erfolgreiche Teilnahme am R1 Grundlehrgang Arbeitsstudien 1. Stufe vom 06.03. bis 28.03.1972), und 28.04.1972 (erfolgreiche Teilnahme am R1 Grund1ehrgang für Arbeitsstudien 1. und 2. Stufe in den Jahren 1971/72), die Leistungsnachweise des Arbeitsamtes vom 10.03.1972 (Bezug von gekürztem Unterhaltsgeld vom 01. bis. 04.03.1972) und vom 19.06.1972 (Bezug von gekürztem Unterhaltsgeld vom 29.03. bis 08.0...

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