Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Köln Urteil vom 04.10.2018 - 7 Sa 979/17

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Entscheidungsstichwort (Thema)

Festsetzung eines angemessenen Nachtzuschlags bei Nachtwachen in Pflegeeinrichtungen

Leitsatz (amtlich)

Ist der Arbeitgeber gemäß § 21 Abs.3 S.2 WTG NRW gesetzlich verpflichtet, in seinen Pflegeeinrichtungen Nachtwachen zu beschäftigen, so kann einer der Gesetzeszwecke von § 6 Abs.5 ArbZG, der darin besteht, Nachtarbeit zu verteuern, um sie für den Arbeitgeber unattraktiv zu machen, von vornherein nicht erreicht werden. In solchen Fällen kann es unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls als angemessen im Sinne von § 6 Abs.5 ArbZG erscheinen, den Nachtzuschlag für die Dauernachtarbeit der sog. Nachtwachen auf 20 % festzusetzen.

Normenkette

WTG NRW § 21; BGB § 612; ArbZG § 2; ArbZG § 6; TVöD-B § 8

Verfahrensgang

ArbG Köln (Entscheidung vom 27.10.2017; Aktenzeichen 17 Ca 8519/16)

Nachgehend

BAG (Urteil vom 25.05.2022; Aktenzeichen 10 AZR 230/19)

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.10.2017 in Sachen 17 Ca 8519/16 wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Beklagten hin wird das o. a. Urteil des Arbeitsgerichts abgeändert:

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Höhe der der Klägerin zustehenden Nachtarbeitszuschläge sowie um die korrekte Eingruppierung in die hausinterne Vergütungsordnung der Arbeitgeberin.

Wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz, wegen der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträge und wegen der Gründe, die die 17. Kammer des Arbeitsgerichts Köln dazu bewogen haben, der Klage (nur) teilweise stattzugeben, wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des arbeitsgerichtlichen Urteils vom 27.10.2017 in der Fassung des Bericht...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Sicher agieren: KI-Transformation und Governance
KI-Transformation und Governance
Bild: Haufe Shop

Künstliche Intelligenz revolutioniert Unternehmen weltweit – von Geschäftsmodellen über Prozesse bis hin zu Entscheidungsstrukturen. Doch Erfolg hängt nicht allein von Technologie ab. Das Buch zeigt, wie Leadership gemeinsam die richtigen Rahmenbedingungen schafft, Risiken managt und Innovation fördert.


Wohn- und Teilhabegesetz No... / § 21 Personelle Anforderungen
Wohn- und Teilhabegesetz No... / § 21 Personelle Anforderungen

  (1) 1Die Einrichtung muss unter der Leitung einer persönlich geeigneten Person stehen (Einrichtungsleitung). 2Sie soll in der Regel eine mindestens zweijährige Leitungserfahrung nachweisen können.  (2) 1Einrichtungen, die vornehmlich auf die Erbringung ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren